Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen
(Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)

Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu § 2

In § 2 ist das Wort "ist" durch die Wörter "bindet ausschließlich Bundesbehörden; es ist im Einvernehmen mit den Ländern" zu ersetzen.

Begründung:

Die Förderung der in § 2 genannten Wissenschaftseinrichtungen richtet sich zum Teil nach Bundesrecht und zum Teil nach Landesrecht. Letzteres gilt in besonderem Maße für die unter § 2 Nummer 5 genannten Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. Um einen Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Haushaltsautonomie der Länder zu vermeiden, ist es notwendig klarzustellen, dass das Gesetz nur die Behörden des Bundes bindet und seine Anwendung in Abstimmung mit den Ländern geschehen muss.