Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.