Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
(StORMG)

Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. März 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.