Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 104. Sitzung am 6. Juni 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/10702 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag - Drucksachen 19/9737, 19/10422 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.06.19
Erster Durchgang: Drucksache. 153/19 (PDF)