Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 171. Sitzung am 13. Mai 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/8311 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten - Drucksache 18/8039 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.06.16
Erster Durchgang: Drucksache. 068/16 (PDF)