Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Mai 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.