Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
(Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)

Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.