Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 Nummer 3 ( § 45c Absatz 5 UrhG)

In Artikel 1 Nummer 3 sind in § 45c Absatz 5 die Wörter "ohne Zustimmung" durch die Wörter "mit Zustimmung" zu ersetzen.

Begründung:

Von der Neuregelung des § 45c des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) profitieren in besonderem Maße auch Schulen und andere Bildungseinrichtungen für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung sowie die Inklusion dieser Personengruppe an Regelschulen. Deshalb erscheint es verfassungsrechtlich geboten, beim Erlass der Rechtsverordnung nach § 45c Absatz 5 UrhG ein Zustimmungserfordernis des Bundesrates vorzusehen.