Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 167. Sitzung am 28. April 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/8267 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften - Drucksache 18/7244 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.06.16
Erster Durchgang: Drucksache. 539/15 (PDF)