Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. April 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.