Beschluss des Bundesrates
Vierundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.