Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 170. Sitzung am 12. Mai 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/8423 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht - Drucksache 18/7989 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen angenommen:

1. Artikel 50 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. § 104 Absatz 4 wird aufgehoben."

2. Artikel 123 wird wie folgt geändert: