Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der europäischen Wirtschaft - vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik - Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der europäischen Wirtschaft - vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (2004/2269(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Wachstum in der Eurozone und in der Europäischen Union der 25 Mitgliedstaaten sein potentielles Niveau nicht dauerhaft erreichen konnte, sondern vielmehr schwach bleibt; in der Erwägung, dass das Konsumverhalten der Haushalte anhaltend schwach bleibt und die wirtschaftlichen Aussichten für 2005 und 2006 mittelmäßig sind und damit zur Verfestigung einer hohen Arbeitslosenrate beitragen, die nur langsam abnehmen wird; in der Erwägung ferner, dass trotz der niedrigsten Zinsen seit dem Zweiten Weltkrieg die Bereitschaft für Investitionen schwach ist und eine Veränderung zumindest kurzfristig nicht abzusehen ist; in der Erwägung ferner, dass die Strukturreformen nicht in allen Mitgliedstaaten mit der nötigen Sorgfalt umgesetzt worden sind, obwohl sie einhellig als notwendig eingestuft worden waren, und dass die Reformen auf Unionsebene nur langsam voranschreiten,

B. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon eine Mobilisierung aller verfügbaren Instrumente erfordert, insbesondere der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, und eine angemessene Umsetzung der Finanziellen Vorausschau,

C. in der Erwägung, dass die Sozial-, Beschäftigungs- und Umweltpolitik angesichts ihrer Bedeutung für die künftigen Generationen und in dem Bemühen um eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts für ein Streben nach dauerhaftem Wachstum unverzichtbar sind; in der Erwägung ferner, dass eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts gemäß den im Vertrag niedergelegten Zielsetzungen die Aufrechterhaltung eines angemessenen Sozialschutzes und eines hohen Beschäftigungsniveaus voraussetzt und die Nachhaltigkeit der Rentensysteme nur dann gewährleistet werden kann, wenn die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft dahingehend verbessert wird, dass sie zu Wachstum, Investitionen und neuen Unternehmen führt,

D. in der Erwägung, dass die übermäßigen Haushaltsdefizite in einigen Mitgliedstaaten ein Zeichen für mangelhafte Strukturreformen sind, und mit der Feststellung, dass es eine positive Verbindung zwischen Wachstum und Haushaltsdisziplin gibt; in der Erwägung ferner, dass die aufgrund dieser Disziplin ermöglichten niedrigen Zinssätze das unverzichtbare Vertrauen der Wirtschaftsteilnehmer in die langfristige Preisstabilität bewirken und damit die für Wachstum und Beschäftigung erforderliche Grundlage schaffen,E. in der Erwägung, dass die historisch niedrigen Zinssätze den Unternehmen das Vertrauen in die Nützlichkeit von Investitionen nicht zurückgegeben haben,

1. bedauert die erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Strategie von Lissabon, vor allem im Bereich der Strukturreformen und der Sanierung der öffentlichen Finanzen in etlichen Mitgliedstaaten, welche auch durch die Vielzahl von Zielsetzungen begründet sind; begrüßt daher die Aufstellung der zentralen Prioritäten durch die von Wim Kok geleitete Gruppe; fordert die Mitgliedstaaten auf, die zentralen Prioritäten entschlossen umzusetzen; ermutigt die Kommission, ihre Bemühungen auf diese Gebiete zu konzentrieren; vertritt die Auffassung, dass die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für den Zeitraum 2003-2005 festgelegten allgemeinen Leitlinien nicht in die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eingebunden wurden; fordert ferner die Kommission auf, die besten Leistungen der Mitgliedstaaten zu analysieren und daraus Erkenntnisse abzuleiten; empfiehlt, durch eine Steigerung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Strategie von Lissabon dem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen größeres Gewicht beizumessen;

2. erinnert daran, dass die finanzielle Stabilität und die Reform der öffentlichen Finanzen sowie die der Stabilitätspolitik der Europäischen Zentralbank zu verdankenden niedrigen Zinssätze die ausdrücklichen Pfeiler der Strategie von Lissabon sind; teilt die Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik in dessen Jahresbericht 2005 über Strukturreformen, demzufolge ein makroökonomischer Rahmen zur Unterstützung von Stabilität und Wachstum unverzichtbar ist und die Regierungen die umfassenden Vorteile von Strukturreformen in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung nur in einem entsprechenden makroökonomischen Umfeld ernten werden;

3. empfiehlt eine Vereinfachung und eine verbesserte Strukturierung der einzelnen Instrumente, die der Union zur Verfügung stehen; empfiehlt eine Verringerung der Anzahl von Berichten oder Programmen auf Gemeinschaftsebene und auf nationaler Ebene mit dem Ziel eines höheren Engagements von Seiten der Mitgliedstaaten; ersucht die Kommission, verstärkt auf die Vollendung des Binnenmarktes in Gebieten, in denen es immer noch Abschottung und Handelsbeschränkungen gibt, hinzuwirken; ersucht die Kommission ferner, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen, um auf allen Gebieten Wettbewerb zu fairen Bedingungen sicherzustellen;

4. unterstützt in jeder Hinsicht die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und vertritt die Auffassung, dass eine Beeinflussung der Währungspolitik durch die für die Wirtschaftspolitiken zuständigen Organe im Widerspruch zum Vertrag stünde, da sie dieser Unabhängigkeit ein Ende bereiten würde; schlägt eine Angleichung der wirtschaftlichen Hypothesen, auf deren Grundlage die Haushaltspläne erstellt werden, und der haushaltspolitischen Zeitpläne der Mitgliedstaaten der Eurozone unter Berücksichtigung des Zeitplans für die Erstellung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien vor;

5. wiederholt seine Forderung nach einer Umsetzung der Arbeitsmarktreformen im Sinne eines Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit; erinnert daran, dass es die Umsetzung von Politiken befürwortet, die den Unternehmens- und Initiativgeist, die Innovation und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit begünstigen, und erinnert ferner in diesem Zusammenhang an seine Unterstützung der Ziele der administrativen Vereinfachung und der Beseitigung der Hindernisse im Zusammenhang mit der Unternehmensbesteuerung durch eine Umsetzung des sogenannten Monti-Pakets zur Steuerharmonisierung; weist schließlich darauf hin, dass die Entstehung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze mit einer Verbesserung der Arbeitsproduktivität in Europa einhergehen wird;

6. vertritt die Auffassung, dass die Zunahme der Produktivität alleine nicht ausreichen wird, um ein Wachstum zu bewirken, wie es notwendig ist, um allen wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen gerecht zu werden, und um die Folgen der demographischen Entwicklung, insbesondere für die Renten- und Gesundheitssysteme, aufzufangen, und dass die Umsetzung von Strukturreformen kein Ersatz für eine makroökonomische Politik sein kann;

7. ist besorgt über die anhaltend hohe Arbeitslosenquote und über die unzureichenden Aussichten für eine Anhebung der Erwerbsquote in der Eurozone wie in der Union; drängt darauf, dass besondere Anstrengungen unternommen werden, um allen Menschen, die mehr als sechs Monate lang arbeitslos sind, Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zukommen zu lassen; weist nachdrücklich auf die herausragende Bedeutung der KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen hin und ist besorgt über die hohe Anzahl von Konkursen von KMU im Jahre 2004; bedauert ferner, dass es den KMU nicht wie den großen Unternehmen gelingt, die seit mehreren Jahren vorherrschenden günstigen finanziellen Bedingungen umfassend zu nutzen;

8. weist nachdrücklich darauf hin, dass ein Umfeld geschaffen werden muss, mit dem der Unternehmensgeist und eine Kultur der Risikobereitschaft durch eine Erleichterung des Verwaltungsaufwands, der auf den KMU lastet, eine Vereinfachung des Regelungsumfelds, eine Senkung des allgemeinen Steuerniveaus in der Europäischen Union und durch einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungsquellen, insbesondere zu Risikokapital, gestärkt werden, um die Gründung neuer Unternehmen zu begünstigen; regt Reformen an, mit denen die Möglichkeiten für KMU verbessert werden sollen; weist auf die entscheidende Rolle hin, die Kleinstkrediten bei der Gründung von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen zukommen kann; fordert eine eingehende Untersuchung dieser Möglichkeiten sowie ihre Berücksichtigung und ihre Aufwertung auf Gemeinschaftsebene;

9. äußert erneut den Wunsch, dass es der Union gelingen möge, sich durch die Förderung von erneuerbaren Energien und die Unterstützung der Entwicklung von Erdöl-Alternativen wie Wasserstoff allmählich von ihrer energiepolitischen Abhängigkeit zu befreien; stellt fest, dass der Anstieg der Erdölpreise im Jahre 2004 zwar nicht zu einem dauerhaften Anstieg der Inflationsrate führen dürfte, dass er aber dazu beitragen wird, vor allem durch eine direkte Belastung der Kaufkraft der Haushalte und durch eine Verstärkung der Verunsicherung in Bezug auf Investitionsbeschlüsse das Vertrauensklima zu belasten, wobei gleichzeitig mit einer Verlangsamung der externen Nachfrage zu rechnen ist; hält eine Steigerung der Effizienz der klassischen Energieformen für erforderlich, vor allem jener, mit denen die Zielsetzungen des Kyoto-Protokolls nicht gefährdet werden;

10. beobachtet in allen entwickelten Ländern, dass beim Konsumverhalten der Haushalte der Anteil der gängigen Verbrauchsgüter und von verarbeiteten Produkten, auch von weniger teuren und qualitativ hochwertigen, zugunsten von Ausgaben insbesondere für Gesundheit, Kommunikation und Freizeit zurückgeht, und dass dem Dienstleistungsbereich im europäischen Bruttoinlandsprodukt und in Bezug auf Arbeitsplätze eine erhebliche Bedeutung zukommt; betrachtet daher den Rückgang der Produktivität in diesem Bereich als einen wichtigen Faktor für die Schwäche des europäischen Wachstums; ruft folglich dazu auf, in diesem Bereich Investitionen und Innovationen in Informations- und Kommunikationstechnologien, die für die Zunahme der Produktivität von grundlegender Bedeutung sind, zu begünstigen; empfiehlt eine weitere Öffnung dieses Sektors für den privaten Bereich und eine entsprechende Förderung des Unternehmensgeistes;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Investition in die Zukunft energisch zu unterstützen und dazu Investitionen und Wettstreit in Forschung, einschließlich Grundlagenforschung, und Entwicklung, Spitzentechnologie, Umwelttechnologien, transeuropäische Infrastrukturen und Netze sowie Bildung und lebenslanges Lernen zu fördern; empfiehlt eine Anhebung der öffentlichen Finanzen in den Bereichen Forschung und Naturwissenschaften; weist auf die Bedeutung eines Klimas, das der Förderung von Forschung und Entwicklung dienlich ist, und einer verbesserten Integration der Produktmärkte sowie einer positiveren Haltung der Finanzmärkte gegenüber risikofreudigeren Investitionsformen hin; ist der Ansicht, dass Investitionen in Sozialdienste, insbesondere Kinderbetreuung, eine wesentliche Voraussetzung für eine tatsächliche Chancengleichheit und für einen Anstieg der Beschäftigungsrate von Frauen darstellen; weist die Kommission darauf hin, dass zahlreiche Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich nicht hinreichend genutzt werden, obwohl gerade diese Arbeitsplätze aufgrund ihrer Ortsgebundenheit besonders wertvoll sind; weist nachdrücklich darauf hin, dass Investitionen erforderlich sind und dass die Arbeitsplätze bei den Dienstleistungen, vor allem bei den Bildungsdiensten, den sozialen Nahdiensten, der Kinder- und Altenbetreuung und der Heimpflege aufgewertet werden müssen; ist der Ansicht, dass die zunehmende Alterung der Bevölkerung berücksichtigt werden muss, da dies zwangsläufig zu einer Überalterung der arbeitenden Bevölkerung führen wird; weist darauf hin, dass ältere Arbeitnehmer oftmals mit ihren Laufbahnmöglichkeiten zu kämpfen haben und als Menschen betrachtet werden, die zu alt und zu teuer sind, um befördert oder weitergebildet zu werden; hält deshalb für diese Menschen maßgeschneiderte Initiativen wie Begleitung, Beratung und besondere Schulungssysteme für unverzichtbar;

12. stellt fest, dass der innergemeinschaftliche Handel den überwiegenden Teil des Außenhandels der Mitgliedstaaten der Union ausmacht und hält folglich die Vollendung des Binnenmarktes für erforderlich, um zum Wirtschaftswachstum und damit zur sozialen Entwicklung der Union beizutragen; stellt im übrigen fest, dass der überwiegende Teil des Handels mit Drittländern mit entwickelten Ländern erfolgt, deren Qualifikationen und Löhne mit denjenigen der Mitgliedstaaten vergleichbar sind; stellt jedoch fest, dass eine steigende Zahl von Wettbewerbern, insbesondere China, Indien und Brasilien häufig in der Lage sind, gleichwertige Waren und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigeren Preisen anzubieten;

13. vertritt die Auffassung, dass der Ausbau des freien, fairen und auf gleichen Chancen beruhenden internationalen Handels auf der Grundlage der Verpflichtungen von Doha gleichermaßen ein Entwicklungspotential für die armen Länder und Grundlage für die Erschließung neuer Märkte für die entwickelten Länder darstellt und dass nur das Wachstum der Entwicklungsländer es ihnen ermöglichen wird, das Einkommen ihrer Bevölkerung zu steigern und höhere Sozial- und Umweltstandards zu erreichen; fordert die Kommission auf, diese Überlegungen in den künftigen Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen;

14. bekräftigt seinen Wunsch nach einer stärkeren Beteiligung der nationalen Parlamente wie des Europäischen Parlaments an der Diskussion zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik; vertritt die Auffassung, dass dies nicht nur zu einer stärkeren demokratischen Kontrolle führen wird, sondern vor allem zu einer stärkeren Übernahme durch die Mitgliedstaaten und damit zu einem energischeren Engagement im Hinblick auf die Umsetzung dieser Grundzüge;

15. ist der Ansicht, dass die Lenkung der Wirtschaftspolitik verlässliche und vergleichbare statistische Angaben voraussetzt, und fordert die Kommission auf, die Mittel, die Eurostat zur Erfüllung seiner Aufgaben der Erhebung und Kontrolle der statistischen Angaben der Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, zu verstärken und sich im Rahmen der Arbeiten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und anderer relevanter internationaler Organisationen für eine Verbesserung der Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der statistischen Angaben auf internationaler Ebene einzusetzen; vertritt die Auffassung, dass die administrative Belastung und die Kosten in Verbindung mit der Erhebung von statistischen Angaben nicht zu einer Behinderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen führen dürfen; empfiehlt eine Konzentration auf die wesentlichen Indikatoren zur Messung des Unternehmensgeistes;

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zu übermitteln.

1 ABI. C 32 vom 5.2.2004, S. 103.
2 ABI. C 61 E vom 10.3.2004, S. 294.
3 ABI. C 67 E vom 17.3.2004, S. 295.
4 ABI. C 82 E vom l.4.2004, S. 592.
5 Angenommene Texte, P5_TA(2004)0378.