Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 39. Sitzung am 5. Juni 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/1647 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Drucksachen 18/1306, 18/1575 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

,2. Nach § 85 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

"Bei Eltern, die miteinander eine Lebenspartnerschaft führen, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das EWR-Abkommen anwendbar ist, ist die Kinderzulage dem Lebenspartner zuzuordnen, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, auf Antrag beider Eltern dem anderen Lebenspartner." "

Fristablauf: 11.07.14
Erster Durchgang: Drucksache. 149/14 (PDF)