Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 167. Sitzung am 28. April 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/8260 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes - Drucksache 18/8043 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

"Artikel 1a
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Inkrafttreten