Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 5. Februar 2020 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 die Entschließung "Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken" (BR-Drs. 263/19 (PDF) ) gefasst.

Im Einzelnen geht es um

Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass im Bereich der präventiven Maßnahmen zum Frostschutz bereits die entsprechenden Ergänzungen des GAK-Rahmenplans im Förderbereich 2 - Einzelbetriebliche Förderung und hier im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)- im letzten PLANAK am 12. Dezember 2019 beschlossen wurden. Darüber hinaus können nach wie vor überbetriebliche Bewässerungseinrichtungen im Rahmen des Förderbereichs 2 Wasserwirtschaftliche Maßnahmen gefördert werden.

Der Wunsch nach finanzieller Beteiligung des Bundes, z.B. bei der Förderung von Versicherungslösungen, ist aus Ländersicht verständlich. Maßnahmen zur Milderung der Folgen extremer Witterungsereignisse liegen aber nach wie vor in der Zuständigkeit der Länder. Genau wie bei den Adhoc-Hilfen gilt dies auch für eine mögliche Förderung von Versicherungsprämien.

Eine Förderung über die GAK halte ich aus verschiedenen Gründen für sehr problematisch. Diese Gründe, die im Rahmen einer HuK-Sitzung im November 2019 intensiv mit den Ländern diskutiert wurden, möchte ich hier noch einmal kurz darstellen:

Die Tatsache, dass die Länder zu diesem Punkt keinen formalen Antrag in den zuständigen Gremien der GAK eingebracht haben, deutet darauf hin, dass sie die fachlichen Gründe, die gegen einen GAK-Fördergrundsatz zum Risikomanagement sprechen, nachvollziehen können.

Bezüglich der Absenkung der Versicherungsteuer für das Risiko Dürre haben sich die Koalitionsfraktionen entschieden, diese im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens durch einen Änderungsantrag umzusetzen. Dies soll im ersten Quartal 2020 erfolgen, so dass die Versicherungen die verminderte Versicherungsteuer bei den Verträgen für dieses Jahr berücksichtigen können. Damit leistet der Bund einen wichtigen Beitrag, entsprechende Versicherungen auf den Weg zu bringen. Anders sieht die Situation bei Ertragsausfällen bei Tierseuchen aus. Hier gibt es bereits ein Versicherungsangebot, das auch angenommen wird. Eine Absenkung der Versicherungsteuer kommt daher hier nicht in Betracht.

Forderungen nach weiteren steuerlichen Maßnahmen zur Förderung von Rücklagen werden dagegen abgelehnt.

Auf Bitte des BMEL hat das Thünen-Institut eine aktuelle, umfassende und vergleichende Bewertung von steuerfreien Risikoausgleichsrücklagen vorgenommen. Der Bericht wurde den Ländern auf Fachebene übermittelt. Im Ergebnis kommt der Bericht für alle diskutierten Ansätze zu dem Ergebnis, dass das Instrument bei einkommensschwächeren Unternehmen weitgehend ins Leere laufen würde. Lediglich ohnehin erfolgreicheren Unternehmen würden zusätzliche Vorteile verschafft (hohe Mitnahmeeffekte). Die Wirkung im Hinblick auf Krisenbewältigung ist rein zufällig. Daher lehne ich eine Einführung dieses Instruments ab.

Das heißt aber nicht, dass der Bund untätig war. Wir haben die Tarifglättung eingeführt. Davon profitieren alle Betriebe mit schwankenden Gewinnen. Aktuell liegt das Gesetz zur abschließenden Genehmigung in Brüssel.

Um dem Prüfauftrag nachzukommen, wird das BMEL in der zweiten Februarhälfte zu einer Bund-Länder-Besprechung auf Fachebene einladen. Auf dieser Basis wird dann der Bericht zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz erstellt.