Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den öffentlichen Finanzen in der WWU - 2004

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 304433 - vom 5. April 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Februar 2005 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der luxemburgische Ratsvorsitz eine Prüfung der Funktionsregeln und eine Klärung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen hat und das Europäische Parlament im Frühjahr 2005 eine Entschließung zu möglichen Änderungen der Vorschriften und Verhaltensregeln für seine Anwendung verabschieden muss,

B. in der Erwägung, dass das Wachstum der EU-Wirtschaft im letzten Jahrzehnt weit unter ihrem Potenzial lag und ein Rückgang nicht nur bei den privaten Investitionen, sondern auch bei den öffentlichen Bruttoinvestitionen zu verzeichnen war, die von 4% des BIP in den frühen 70er Jahren auf 2,4% in der Euro-Zone zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass die Wachstumsrate des BIP im Euro-Raum unter anderem wegen des Ausbleibens struktureller Reformen und produktiver Investitionen in vielen Mitgliedstaaten erneut hinter den Voraussagen zurückgeblieben ist,

C. in der Erwägung, dass das Haushaltsdefizit des Euro-Raums, nachdem es im Jahr 2000 noch 1,1% und 2001 l,6% betrug, 2003 auf 2,7% des BIP angestiegen ist und sich 2004 mit 2,9% des BIP der 3%-Schwelle genähert hat,

D. in der Erwägung, dass Ende 2002 nur vier Mitgliedstaaten des Euro-Raums - auf die insgesamt über 18% des BIP des Euro-Raums entfielen - und 2004 fünf Mitgliedstaaten des Euro-Raums eine nahezu ausgeglichene Haushaltsposition aufwiesen; in der Erwägung, dass umgekehrt die Zahl der Mitgliedstaaten des Euro-Raums mit einem Haushaltsdefizit von über 3% des BIP von drei auf vier gestiegen ist; in der Erwägung, dass seit Einführung des Stabilitäts- und Wachstumspakts 12 Mitgliedstaaten dessen Bestimmungen bzw. die Bestimmungen des EG-Vertrags verletzt haben, darunter fünf Mitgliedstaaten, die dem Euro-Raum angehören - Portugal, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Griechenland - , und das Vereinigte Königreich, auf das das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit keine Anwendung findet, das aber dennoch an die Bestimmung von Artikel 116 Absatz 4 des EG-Vertrags gebunden ist, wonach die Mitgliedstaaten in der zweiten Stufe "bemüht (sind), übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden"; in der Erwägung, dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit auch gegen die sechs neuen Mitgliedstaaten eingeleitet wurde, die über der 3%-Schwelle liegen: die Tschechische Republik, Zypern, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakische Republik,

E. in der Erwägung, dass Kommissionsmitglied Almunia im September 2004 als Reaktion auf die offensichtliche Diskrepanz zwischen den 1997 aufgestellten Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und den jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen Reformvorschläge vorgelegt hat, die in der oben genannten Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2004 dargelegt wurden,

1 ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
2 Rechtssache C-27/04, Kommission/Rat.