Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 39. Sitzung am 14. Juni 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 19/2728 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen - Drucksache 19/2072 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.07.18
Erster Durchgang: Drucksache. 086/18 (PDF)

1. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

"Artikel 1a
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

In § 76 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 11 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, werden die Wörter " § 203 Absatz 1 und 3" durch die Wörter " § 203 Absatz 1 und 4" ersetzt."

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

,a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

b) Nummer 9 wird wie folgt geändert:

c) Nummer 16 wird wie folgt gefasst:

"16.

§ 16 wird wie folgt geändert: