Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
(Familiennachzugsneuregelungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 40. Sitzung am 15. Juni 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/2740 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) - Drucksachen 19/2438, 19/2702 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.07.18
Erster Durchgang: Drucksache. 175/18 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

"1a.

§ 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 wird aufgehoben."

2. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

"b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:

b) Buchstabe c wird aufgehoben.

3. Nummer 12 wird wie folgt gefasst:

"12.

§ 104 Absatz 13 wird wie folgt gefasst:

(13) Die Vorschriften von Kapitel 2 Abschnitt 6 in der bis zum 31. Juli 2018 geltenden Fassung finden weiter Anwendung auf den Familiennachzug zu Ausländern, denen bis zum 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, wenn der Antrag auf erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke des Familiennachzugs zu dem Ausländer bis zum 31. Juli 2018 gestellt worden ist. § 27 Absatz 3a findet Anwendung." "