Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge

Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.