Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU"

COM (2018) 439 final; Ratsdok. 9980/18

Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat weist nachdrücklich darauf hin, dass für den Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der Schaffung von Studentenwohnungen keine allgemeine Kompetenz der EU besteht. Eine Förderung dieser Bereiche durch die EU stellt einen Eingriff in die alleinige Kompetenz der Mitgliedstaaten dar. Sie wäre angesichts der höchst unterschiedlichen regionalen und lokalen Wohnungsmärkte auch unter Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten problematisch.

Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahmen vom 4. Juni 2010 (BR-Drucksache 193/10(B) HTML PDF ) und vom 10. Februar 2012 (BR-Drucksache 614/11(B) HTML PDF ), in denen er sich bereits ausdrücklich gegen eine Finanzierung von Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Kohäsionspolitik ausgesprochen hatte.