Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 32. Sitzung am 6. April 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/1160 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 16/737 unverändert angenommen.


Fristablauf: 19.05.06
Erster Durchgang: Drucksache. 941/05 (PDF)