Unterrichtung durch die Bundesregierung
13. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2000 bis 31. Mai 2004 Bundesministerium Berlin, den 14. April 2005 für Bildung und Forschung

An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

als Anlage übersende ich den 13. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik beim Statistischen Bundesamt *) mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Nach § 7 Abs. 2 des Hochschulstatistikgesetzes hat der Ausschuss über seine Arbeiten in der Regel alle vier Jahre einen schriftlichen Bericht vorzulegen, der den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten ist.

Mit freundlichen Grüßen


Edelgard Bulmahn