Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik
(Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 7. Mai 2010 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG) - Drucksachen 17/1544, 17/1561, 17/1562 - den beigefügten Entschließungsantrag auf Drucksache 17/1641 mit den Änderungen der Drucksache 17/1656 angenommen.


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1641
17. Wahlperiode 06. 05. 2010
Entwurf (Stand 05.05.2010)

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/1544, 17/1561, 17/1562 -

Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)

Der Bundestag wolle beschließen:

In der aktuellen Krise geht es um Bestand und Zukunft der Europäischen Union - nicht nur um Griechenland.

Der Deutsche Bundestag beschließt in europäischer und gesamtstaatlicher Verantwortung das Gesetz zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion. Er erachtet die von Internationalem Währungsfonds, Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank sowie den Euro-Staaten beschlossenen Maßnahmen für Griechenland als unabdingbar. Eine stabile Wirtschafts- und Währungspolitik benötigt ein klares Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft und dem damit verbundenen notwendigen Prinzip des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Deutschland braucht den Euro - ebenso wie Europa. Ohne gemeinsame Währung hätte die Wirtschafts- und Finanzkrise unseren Kontinent noch härter getroffen.

Griechenland zu helfen ist notwendig, um eine Zahlungsunfähigkeit des Landes zu verhindern und die Eurozone vor unkalkulierbaren Erschütterungen zu bewahren. Die Unterstützung ist ein Ausnahmefall, der nicht in einen Mechanismus für weitere notleidende Staaten führt.

Wir wollen nicht von einer Währungsunion zu einer Transferunion kommen. Grundlage ist die Stärkung und Verschärfung des bestehenden Stabilitäts- und Wachstumspaktes.

Die international vereinbarten Maßnahmen sehen in den nächsten Jahren einen strikten Sparkurs und strukturelle Reformen für Griechenland vor, mit denen das Land schrittweise seine öffentlichen Finanzen wieder stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft verbessern soll. Die von Griechenland zu treffenden Entscheidungen zur Einhaltung des Sparkurses und der strukturellen Reformen sind streng zu überwachen. Grundlage bilden die zwischen dem Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission im Auftrag der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und von Griechenland unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbarten Maßnahmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, über die diesbezüglichen Fortschritte bzw. über die Einhaltung dieser Vereinbarungen regelmäßig zu berichten.

Die Krise in Griechenland hat aber auch strukturelle Schwächen der europäischen Währungsunion offen gelegt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt daher, dass der Europäische Rat seinen Präsidenten Herman van Rompuy damit beauftragt hat, eine Task Force einzurichten, um Vorschläge für eine bessere Prävention und Krisenbewältigung in der Eurozone zu erarbeiten.

Das aufwändige Maßnahmenpaket kann nur effektiv und nachhaltig sein, wenn es dazu beiträgt, verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen und Lasten gerecht zu verteilen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass,


Berlin, den 6. Mai 2010
Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion
Birgit Homburger und Fraktion


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1656
17. Wahlperiode 07.05.2010
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und FDP zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/1544, 17/1561, 17/1562, 17/1641 -

Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)

Der Bundestag wolle beschließen:


Berlin, den 7. Mai 2010
Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion
Birgit Homburger und Fraktion