Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen - COM (2014) 226 final

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.