Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 105. Sitzung am 7. Juni 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 19/10693 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes - Drucksachen 19/10052, 19/10522 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.06.19
Erster Durchgang: Drucksache. 178/19 (PDF)