Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12607 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen - Drucksache 18/12377 - für erledigt erklärt.