Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 23, 45 und 93)

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. April 2008 verabschiedeten Gesetz mit der in Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit zuzustimmen.