Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012

Punkt 23 der 834. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2007

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffern 1 und 2 der Ausschussempfehlungen folgende Stellungnahme zu Artikel 1 allgemein (Zuteilungsgesetz) beschließen:

Der Bundesrat hält den Einstieg in die Versteigerung von Emissionszertifikaten innerhalb des von der EU vorgegebenen Rahmens unter noch zu klärenden Voraussetzungen für sinnvoll. Allerdings ist der Bundesrat der Auffassung, dass in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 vor dem Einstieg in eine Versteigerung geprüft werden muss, welche finanzpolitischen Wirkungen hiervon auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ausgehen.

Begründung

Der Bundesrat verschließt sich der Versteigerung eines kleinen Teils der Emissionszertifikate nicht.

Nach ersten überschlägigen Berechnungen würde allerdings bei einer angedachten Versteigerung von 10 Prozent der Zuteilungsmenge der Bund in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 per Saldo einige Mrd. € Einnahmen erzielen, während die Länder und Gemeinden Mindereinnahmen in entsprechender Größenordnung hinnehmen müssten.

Die durch die Versteigerungen des Bundes erzielten und konzeptionell auf Dauer angelegten Mehreinnahmen, die zu Einnahmeausfällen bei den Ländern und Gemeinden führen, zeigen deutlich, dass die Versteigerung von Emissionszertifikaten das Bund-Länder-Finanzverhältnis erheblich berührt (Art. 106 Abs. 4 Satz 1 GG).