Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 21. April 2005 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 015/5345 - zu dem

Deutscher Bundestag Drucksache 015/5345
15. Wahlperiode 20.04.05
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
zu dem Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes
- Drucksachen 015/4293, 015/4643, 015/4749, 015/4916, 015/4920 -
Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Wolfgang Meckelburg
Berichterstatter im Bundesrat: Minister Rudolf Köberle

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 154. Sitzung am 27. Januar 2005 beschlossene Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 20. April 2005
Der Vermittlungsausschuss

Joachim HörsterWolfgang MeckelburgRudolf Köberle
VorsitzenderBerichterstatterBerichterstatter

Anlage

Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes

Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 14 Abs. 5 Satz 2, 4 ApoG)

In Artikel 1 Nr. 2 wird § 14 Abs. 5 wie folgt geändert: