Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. April 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.