Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ausarbeitung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung für den Betrieb des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) von 2014 bis 2020 - COM (2012) 218 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 976/01 = AE-Nr. 013456,
Drucksache 525/09 (PDF) = AE-Nr. 090423 und AE-Nr. 111046

Europäische Kommission
Brüssel, den 11.5.2012
COM (2012) 218 final
(Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einleitung

Mit dem GMES-Programm soll eine europäische Erdbeobachtungskapazität von hoher Qualität entwickelt werden. In einer Zeit, in der die internationalen Partner der EU massiv in derartige Kapazitäten investieren, ist ein koordiniertes Vorgehen der EU von strategischer Bedeutung. Die GMES-Dienste an sich werden für ein breites Spektrum von EU-Politikbereichen positive Auswirkungen bringen. Durch das Programm wird - im Einklang mit der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum - auch ein erhebliches Wachstums- und Beschäftigungspotenzial erschlossen.

Das zukünftige GMES-Programm: Stand der Dinge

In ihrer Mitteilung "Ein Haushalt für Europa 2020"1 schlug die Kommission vor, das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) außerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu finanzieren, da im EU-Haushalt die Mittel für diese Art von groß angelegten Projekten nur beschränkt vorhanden sind. Da es der Kommission allerdings ein besonderes Anliegen ist, den Erfolg von GMES zu sichern, hat sie in diesem Zusammenhang im November 2011 eine Mitteilung2 angenommen, in der die Grundzüge für eine geeignete Lenkung und die langfristige Finanzierung des GMES-Programms ab 2014 vorgegeben werden.

Insbesondere hat die Kommission die Einrichtung eines speziellen GMES-Fonds nach dem Vorbild des Europäischen Entwicklungsfonds vorgeschlagen, den alle 27 EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) speisen sollen. Dazu bedarf es einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen den im Rat vereinigten EU-Mitgliedstaaten. Die Verwaltung des Fonds sollte der Kommission übertragen werden.

Am 16. Februar 2012 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung über die Zukunft des GMES, in der es sich für dessen Finanzierung im Rahmen des MFR aussprach. Die Mitteilung, vor allem die Frage der Finanzierung durch einen zwischenstaatlichen Fonds, wurde auch im Rat erörtert, ohne dass dieser allerdings zu einem Schluss gelangt wäre.

Mit Verzögerungen verbundene Risiken

Seitdem das GMES-Programm im Jahr 1998 angelaufen ist, kam es weder zu Kostenüberschreitungen noch zu nennenswerten Verzögerungen. Eine etwaige Diskontinuität des Betriebs würde allerdings Nachteile für die Nutzer sowie Risiken für die bisherigen Investitionen und die Glaubwürdigkeit des Programms nach sich ziehen. Überdies würde es dadurch zu Kostenüberschreitungen kommen.

Die GMES-Dienste brachten in ihrer präoperativen Phase erhebliche Synergien bei nationalen oder regionalen Investitionen. Seit Anfang 2012 sind zwei GMES-Dienste operativ, nämlich der Landüberwachungsdienst und der Katastrophen- und Krisenmanagementdienst, die nunmehr von den jeweiligen Nutzergruppen eingesetzt werden. Eine Diskontinuität bei der Bereitstellung dieser Dienste würde eine große Informationslücke und negative Auswirkungen auf die Aktivitäten der Nutzer zur Folge haben. Dies würde auch für die anderen GMES-Dienste gelten, die wie etwa der Dienst für See- und Atmosphärenüberwachung präoperativ erbracht werden oder sich wie die Dienste in den Bereichen Sicherheit und Klimawandel noch in der Entwicklungsphase befinden. In dieser Hinsicht beeinträchtigen die derzeitigen Unsicherheiten im Zuge der Vorbereitung der operativen Phase bereits das Engagement der Interessenträger sowohl aus den Bereichen Zivil-, Umweltschutz und Wissenschaft als auch aus der Privatwirtschaft, was vor allem KMU für nachgelagerte Dienste betrifft.

Unsicherheiten im Rahmen der operativen Phase könnten auch zu Schwierigkeiten bei der Fertigstellung der Weltraumkomponente führen, für die die ersten drei Sentinel-Satelliten für den Start im Jahr 2013 bereitstehen werden. Der Rat der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) stellte auf seiner Tagung im April 2012 eine Genehmigung der Starts in Frage, solange nicht mehr Klarheit hinsichtlich des Betriebs und der künftigen institutionellen Absprachen herrscht. Eine Verzögerung des Starts würde erhebliche Mehrkosten verursachen, vor allem für die geeignete Unterbringung des Satelliten. Seitdem vor kurzem noch der Satellit Envisat3 ausfiel, der bereits weit über die veranschlagte Lebensdauer hinaus in Betrieb war, benötigen die europäischen Nutzer die Sentinel-Daten umso dringender.

Die Kommission hält zwar an der Finanzierung von GMES außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens fest, bemüht sich aber weiterhin darum, die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der notwendigen zwischenstaatlichen Vereinbarung zu unterstützen und die für den GMES-Betrieb erforderlichen Vorschriften rechtzeitig zu erstellen, damit das Programm ohne Unterbrechungen weiterläuft.

Man benötigt einige Zeit, um eine zwischenstaatliche Vereinbarung einschließlich einer Verordnung zu ihrer Durchführung und einer Finanzregelung auszuarbeiten. Da diese am 1. Januar 2014 vollständig vorliegen muss, appelliert die Kommission an die Mitgliedstaaten, unverzüglich mit der Ausarbeitung der zwischenstaatlichen Vereinbarung zu beginnen.

Zur Erleichterung der laufenden Gespräche wird im Anhang dieser Mitteilung ein ausführlicherer Entwurf der Hauptbestandteile einer zwischenstaatlichen Vereinbarung als Verhandlungsgrundlage beigefügt.

2. Der GMES-Fonds

In ihrer Mitteilung vom November 20112 bestätigte die Kommission, dass die für die GMES-Tätigkeiten für den Zeitraum 2014-2020 erforderliche Finanzausstattung maximal 5,841 Mrd. EUR in konstanten Preisen beträgt.

Von den Optionen zur Finanzierung von GMES wurden bislang drei mögliche Lösungen untersucht, die allesamt außerhalb des Finanzrahmens ab 2014 liegen: ein spezieller GMES-Fonds (ähnlich dem Modell des Europäischen Entwicklungsfonds), die Option einer verstärkten Zusammenarbeit (bei der die Mitgliedstaaten mit starkem Interesse an dem Programm einbezogen würden) und schließlich die Option einer Beteiligung der Industrie, bei der Verantwortlichkeiten und Finanzierung mit den Wirtschaftsakteuren geteilt würden. Die Kommission spricht sich in ihrer Bewertung gegen die letzten beiden Optionen aus, denn zum einen würde durch die verstärkte Zusammenarbeit mit einigen Mitgliedstaaten die EU-27- Dimension des Programms aufs Spiel gesetzt und zum anderen hat die Erfahrung mit dem Projekt Galileo bereits gezeigt, dass es kurzfristig schwierig sein wird, den privaten Sektor dauerhaft für das Programm zu gewinnen, was auch nicht mit einem Programm im öffentlichen Interesse in Einklang steht.

Aus diesen Gründen schlug die Kommission die Einrichtung eines speziellen GMES-Fonds vor. Dieser Fonds sollte sich aus Beiträgen aller 27 Mitgliedstaaten speisen. Obwohl es sich um eine Entscheidung handelt, die letztlich ganz allein auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu treffen ist, möchte die Kommission alle Mitgliedstaaten auffordern, sich einzubringen und auf diese Weise die europäische Dimension des GMES-Programmes zu sichern und zu konsolidieren.

Dazu wird eine zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen den im Rat vereinigten EU-Mitgliedstaaten erforderlich sein. Auf die Hauptbestandteile einer derartigen Vereinbarung wird im Anhang dieser Mitteilung näher eingegangen.

In der zwischenstaatlichen Vereinbarung würden die finanziellen Beiträge aller 27 EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt. Damit würde der "GMES-Rat" als wichtigstes Aufsichtsgremium des Fonds eingesetzt, das in erster Linie dazu befugt ist, den Haushaltsplan und dessen Durchführung sowie die Abrechnung des abgelaufenen Jahres zu genehmigen sowie dem Abschluss von Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten, Drittländern sowie mit internationalen zwischenstaatlichen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen oder nationalen Organisationen von Mitgliedstaaten zuzustimmen.

Im Sinne der Kontinuität des Programms gelten einige Bestimmungen über den GMES-Fonds bis zur Ratifizierung durch die 27 Mitgliedstaaten vorläufig ab dem 1. Januar 2014.

3. Durchführung des GMES-Fonds

Die zwischenstaatliche Vereinbarung als erster Schritt zum Ausbau des GMES-Programms nach 2013 sollte hinsichtlich der genauen Durchführungsmodalitäten zu einer Durchführungsverordnung weiterentwickelt werden.

Durch die Bestimmungen der Verordnung über den GMES-Betrieb sollte sichergestellt werden, dass die Entscheidungsträger in der EU und den Mitgliedstaaten kontinuierlich genaue und zuverlässige Daten und Informationen über Umweltfragen, den Klimawandel und Sicherheitsangelegenheiten erhalten. Darüber hinaus sollte sie auch zu wirtschaftlicher Stabilität und zum Wachstum beitragen, indem kommerzielle Anwendungen in vielen verschiedenen Branchen durch einen vollständigen und offenen Zugang zu GMES-Informationen und -Beobachtungsdaten gefördert werden.

In dieser Verordnung sollen Verwaltung, Management, Durchführung, Rechnungslegung, Entlastung und Wirtschaftsprüfung in Bezug auf den GMES-Fonds geregelt werden. Sie sollte auf Vorschlag der Kommission von Rat und Parlament angenommen werden. Auch sollte die Verordnung Bestimmungen über die Planung und Durchführung der GMES-Maßnahmen enthalten, unter anderem über die Übertragungsvereinbarungen sowie die Vergabe von Aufträgen und Finanzhilfen. Ferner sollte sie der Kommission durch angemessene Bestimmungen ermöglichen, für Folge- und Überwachungsmaßnahmen zur GMES-Durchführung auf externes Fachwissen zurückzugreifen.

Damit die Fortführung des GMES-Programms langfristig gesichert wird, ist es von Bedeutung, dass es ungeachtet der jeweiligen Struktur die notwendige operative Kapazität (Ressourcen und Knowhow) sowie die entsprechende Rechtsfähigkeit zu deren Nutzung aufweist, damit die Programmziele gemäß den Erwartungen der Nutzer verwirklicht werden.

4. Schlussfolgerungen

Angesichts der zeitlich aufwendigen Vorbereitung der für die operative Phase notwendigen Vorkehrungen und drohender Diskontinuität

Anhang
Entwurf der Hauptbestandteile einer Zwischenstaatlichen Vereinbarung über die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Fonds für das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) für den Zeitraum von 2014 bis 2020

DIE Vertreter der IM Rat Vereinigten Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - in Erwägung nachstehender Gründe:

Sind wie folgt übereingekommen:

Einrichtung des GMES-Fonds

Überwachung und Verwaltung

GMES-Rat

Zusammensetzung des GMES-Fonds

Beiträge zum GMES-Fonds

Weitere Ressourcen des GMES-Fonds

Maßnahmen im Rahmen des GMES-Fonds

Beteiligung von Drittländern und internationalen Organisationen

Annahme und Inkrafttreten

Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Unterschrift unter dieses Übereinkommen gesetzt.