Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz -

925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014

A

Der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummern 4 und 5

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Forderungen in Nummern 4 und 5 der Entschließung sollten als Prüfauftrag formuliert werden:

Zu Nummer 4:

Eine Verpflichtung zur ausreichenden Rückstellung besteht schon auf handelsrechtlicher Grundlage. Ein Nachweis über die hinreichende Kostendeckung gegenüber den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden ist im geltenden Recht nicht vorgesehen und könnte Gegenstand der Prüfung geeigneter Instrumente sein. Gegenstand der Eignungsprüfung wäre ferner der von einigen Ländern geforderte öffentlichrechtliche Fonds. Ob ein öffentlichrechtlicher Fonds für die Allgemeinheit vorteilhafter ist, bedarf der Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Frage, wer die Last trägt, wenn ein solcher Fonds keine zufriedenstellenden Anlageerfolge erzielt.

Zu Nummer 5:

Ob durch eine neue gesetzliche Regelung die Einstandspflicht der Muttergesellschaften erzwungen werden kann, ist unklar und bedarf der Prüfung in verfassungsrechtlicher Hinsicht und im Fall Vattenfall der Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit bestehenden Investitionsschutzabkommen.

2. Zu Nummer 6 - neu - Nach Nummer 5 ist folgende Nummer 6 anzufügen:

"6. Der Bundesrat vertritt dabei die Auffassung, dass KKW-Betreibergesellschaften für von ihnen betriebene, öffentlich finanzierte Reaktoren von den vorstehend vorgesehenen Verpflichtungen auszunehmen sind."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die für diese Reaktoren bestehende Finanzierungsstruktur gewährleistet bereits eine langfristige Deckung der für Stilllegung, Abbau und Entsorgung anfallenden Kosten, so dass bei öffentlich finanzierten Reaktoren keine Insolvenzgefahr besteht.

B