Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04

Punkt 47 der 799. Sitzung des Bundesrates am 14. Mai 2004

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 9 der Drucksache 280/1/04 beschließen:

Die Mitteilung erwähnt ferner, dass ein Solidaritätsfonds von jährlich maximal einer Milliarde Euro zur Verfügung steht, um einen betroffenen Staat z.B. bei der raschen Wiederherstellung der Infrastruktur zu unterstützen. Es ist zwingend erforderlich bei der Kommission in Erfahrung zu bringen, ob hilfeleistende Staaten eine Kostenrückerstattung aus dem Fonds erhalten können.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Anpassung an den Text der Kommissionsmitteilung.