Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 871. Sitzung am 4. Juni 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. April 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.