Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II - Optimierungsgesetz)

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat weist ferner auf folgendes hin: Es ist bereits jetzt absehbar, dass weitere, darüber hinaus gehende Reformen des SGB II erforderlich sein werden. Die jetzt vorgeschlagenen punktuellen Änderungen reichen insgesamt nicht aus, vielmehr wird eine Gesamtrevision des Gesetzes nach Abschluss der vorgesehenen Evaluierung notwendig sein.