Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses ist neu zu wählen, da der bisherige Vorsitzende aus dem Ausschuss ausgeschieden ist.

Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen,

zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.