Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
(IT-Sicherheitsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 110. Sitzung am 12. Juni 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/5121 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) - Drucksache 18/4096 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 10.07.15
Erster Durchgang: Drucksache. 643/14 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 wird in § 44b Satz 2 die Angabe "6" durch die Angabe "7" ersetzt.

3. In Artikel 5 Nummer 5 werden die Wörter "eine Beeinträchtigung von Telekommunikationsnetzen oder -diensten, die zu einer beträchtlichen Sicherheitsverletzung führt, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt" durch die Wörter "eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht" ersetzt.

4. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 10 eingefügt:

"Artikel 10
Evaluierung

Artikel 1 Nummer 2, 7 und 8 sind vier Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach Artikel 1 Nummer 8 unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, zu evaluieren."

5. Der bisherige Artikel 10 wird Artikel 11.