Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007 bis 2013)
KOM (2005) 115 endg.; Ratsdok. 8064/05

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 22. April 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 15. April 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Hinweis:
vgl. Drucksache 412/00 = AE-Nr. 001918,
Drucksache 101/03 (PDF) = AE-Nr. 030486,
Drucksache 667/03 (PDF) = AE-Nr. 032951 und
Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278

1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

Die EU-Bürger wollen - ganz gleich, wer und wo sie sind - gesund und sicher leben und auf die Produkte und Dienstleistungen, die sie in Anspruch nehmen, vertrauen können. Weiter möchten sie bei Entscheidungen, die ihre Gesundheit und ihre Interessen als Verbraucher betreffen, mitbestimmen können. Die EU, die Behörden auf nationaler und regionaler Ebene, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft haben allesamt ihren Part zu spielen, um auf diese Anliegen einzugehen. Allerdings gibt es in Sachen Gesundheit und Verbraucherpolitik gemeinsame Herausforderungen, die nur durch Handeln auf EU-Ebene bewältigt werden können.

In der vorliegenden Mitteilung wird aufgezeigt, wie die EU unter Anwendung der Bestimmungen des Vertrags Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz herbeizuführen beabsichtigt1. Damit soll Europa bürgernäher gestaltet und ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas geleistet werden. Eine bessere Gesundheit trägt bei zur Produktivität Europas, zur Partizipation der Arbeitskräfte und zu nachhaltigem Wachstum. Eine schlechte Gesundheit dagegen treibt die Kosten in die Höhe und belastet die Wirtschaft. Entsprechend gilt, dass die Vollendung eines Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen, der den Bedürfnissen und Anforderungen der Verbraucher gerecht wird, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert.

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

Gemäß dieser Mitteilung und dem beigefügten Vorschlag für ein Aktionsprogramm werden die Politiken und Programme in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz in einem einzigen Gesamtrahmen zusammengelegt, damit die EU-Politik mehr für die Bürger erreichen kann. Die Bereiche Gesundheit und Verbraucherpolitik haben viele Ziele gemeinsam, die in den Artikeln 152 und 153 des Vertrags festgelegt sind: Förderung des Gesundheitsschutzes, Information, Bildung, Sicherheit und die Einbeziehung von Gesundheits- und Verbraucherfragen in sämtliche Politikbereiche. Außerdem werden zur Verwirklichung der jeweiligen Ziele in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt, die einander in ihrer Artähnlich sind, z.B. Unterrichtung der Bürger, Konsultation der Beteiligten, Mainstreaming und Risikobewertung. Von daher bedeutet eine Zusammenlegung der beiden Politikbereiche im Ergebnis mehr politische Kohärenz, mehr wirtschaftliche Größenvorteile und verstärkte Außenwirkung.

Im Endeffekt bedeutet das gemeinsame Programm Einsparungen und Synergien im Sinne schlankerer administrativer und haushaltstechnischer Verfahren, gemeinsamer Instrumente und einer gemeinsamen Exekutivagentur.

Das Programm wird zwar die entstandenen Synergien nutzen, gleichzeitig aber auch die spezifischen Kernelemente der Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz beibehalten und weiter entwickeln, um damit den Anliegen der Betroffenen gerecht zu werden.

1 Durch die neue Verfassung sollen die vertraglichen Befugnisse noch verstärkt werden. Darin heißt es nämlich, dass es Ziel der Union ist Nach der neuen Verfassung für Europa ist es Ziel der Union, "den Frieden () und das Wohlergehen der Völker zu fördern" (Art. I-3). Darüber hinaus werden mit der Verfassung die Befugnisse der Gemeinschaft im Gesundheitsbereich erweitert (Art. II-278). Außerdem besagt die Charta der Grundrechte der Union, dass "jeder Mensch das Recht hat auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung ()". Weiter heißt es darin: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt." (Art. II-95)

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

Ziel der Gesundheits- und Verbraucherpolitik der EU ist es, die Lebensqualität der EU-Bürger, bezogen auf ihre Gesundheit und ihre Interessen als Verbraucher, zu verbessern. Für den Bereich Gesundheit werden die erzielten Fortschritte mit Hilfe des Strukturindikators "Zu erwartende gesunde Lebensjahre" gemessen werden (gibt Aufschluss über die Anzahl von Lebensjahren, die der Einzelne bei guter Gesundheit erwarten kann) und der Gesundheitsindikatoren der Europäischen Gemeinschaft. Für den Bereich Verbraucherpolitik befinden sich derzeit eine Reihe von Indikatoren in der Entwicklung.

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

Die EU-Politik in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz verfolgt drei gemeinsame Kernziele:

1. Schutz der Bürger vor Risiken und Gefahren, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat und denen auch die einzelnen Mitgliedstaaten nicht wirksam begegnen können (z.B. Gesundheitsbedrohungen, unsichere Produkte, unlautere Geschäftspraktiken).

2. Stärkung der Entscheidungsfähigkeit der Bürger in Bezug auf ihre Gesundheit und i Verbraucherinteressen.

3. Einbeziehung aller Ziele der Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik in alle Politikbereiche der Gemeinschaft, damit Gesundheits- und Verbraucherfragen in den Mittelpunkt der Politikgestaltung gelangen.

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

Es bieten sich mehrere Bereiche an, in denen Synergien zwischen Verbraucherschutz und Gesundheitspolitik der EU erzielt werden können, so dass sich ein weites Feld für komplementäres Handeln auf folgenden Aktionsfeldern auftut:

Für das Aktionsprogramm vorgeschlagen werden Haushaltsmittel in Höhe von 1,203 Mrd. €. Dies entspricht, verglichen mit der derzeitigen Mittelausstattung, einer wesentlichen Aufstockung der Aufwendungen. Ausgebaut wird auch die für das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit2 errichtete Exekutivagentur, die das neue Programm unterstützen soll (siehe Anhang 1).

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

Das Recht auf Gesundheit gehört zu den Grundrechten des Menschen. Die Verbesserung der Gesundheit der Bürger Europas ist letztlich Ziel aller Maßnahmen im Rahmen des Vertrages im Bereich Gesundheit.

Die Bürger der EU leben heute länger und gesünder als je zuvor. Dennoch ist Europa mit ernsthaften Herausforderungen im Bereich Gesundheit konfrontiert, die einer Reaktion auf EU-Ebene bedürfen.

Die offene Konsultation über Gesundheitsfragen hat deutlich gemacht, dass Bedarf für mehr EU-Maßnahmen besteht3, z.B. hinsichtlich der Einbeziehung der Gesundheitspolitik in alle übrigen Politikbereiche, der Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren, der Prävention von Krankheiten, der Investitionen in die Gesundheitsforschung, der Verbesserung der Information, der Berücksichtigung von Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung, des Ausbaus internationaler Zusammenarbeit, Einbindung der Beteiligten in die Politikgestaltung und des Bedarfs an mehr Ressourcen. Außerdem mündete die Evaluierung der Gesundheitsprogramme 1996-20024 in der Empfehlung, größeres Gewicht auf Prävention, Informationsverbreitung und Wissensaustausch zu legen.

Erstens bestehen innerhalb der Mitgliedstaaten wie auch zwischen ihnen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Lebenserwartung, Gesundheitsstatus und Zugang zur Gesundheitsfürsorge. Dies hat Disparitäten in Sachen Wachstum und Wettbewerb zur Folge. Gesundheit trägt bei zu Produktivität, Partizipation der Arbeitnehmer und Wirtschaftswachstum. Benötigt werden also kosteneffiziente Aktionen und Investitionen in die Prävention, um in Gesundheitswesen und Wirtschaft gleichermaßen Verbesserungen zu erzielen. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt die Kommission in ihrem Bericht über die Lissabon-Strategie. Darin wird im Übrigen Folgendes nachdrücklich betont: "Eine wichtige Herausforderung wird die sein, das starke Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Lebenserwartung, Inzidenz wichtiger Krankheiten und Leistungspotenzial des Gesundheitswesens abzubauen. () Durch Modernisierung des Gesundheitswesens () kann ein wesentlicher Beitrag () zur Sicherung des Arbeitskräfteangebots geleistet werden." 5 Die EU kann zusätzlichen Nutzen dadurch schaffen, dass sie dazu beiträgt, die Kluft in der Gesundheitsfürsorge zu überwinden und das Gesundheitswesen als Wettbewerbsfaktor zu positionieren, z.B. durch stärkere Sensibilisierung, Sammeln und Verbreiten gesicherter Erkenntnisse und Austausch vorbildlicher Verfahren.

In dem Bericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates wird betont, dass eine Erhöhung der "gesunden Lebensjahre" mit ausschlaggebend dafür ist, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen6. Eine Erhöhung der "gesunden Lebensjahre" durch Prävention von Krankheiten und Förderung aktiven Alterns ist wichtig für die Zukunftssicherung der öffentlichen Finanzen, die durch steigende Kosten für Gesundheitsfürsorge und Sozialversicherung unter Druck stehen, wobei dieser Druck im Zuge der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und des Rückgangs des Anteils der Erwerbsbevölkerung steigt.

Zur Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus den Ungleichheiten im Gesundheitsbereich und der zunehmenden Alterung ergeben, bedarf es einer Reihe sektorübergreifender Maßnahmen. Außerdem verlangt die Zunahme der Erkrankungen bei Kindern, z.B. infolge Adipositas, dass ein besonderer Schwerpunkt auf den Aspekt "Kinder" in der Gesundheitsförderung gelegt wird.

Ungleichheiten im Gesundheitsbereich, die Alterung der Bevölkerung und die Gesundheit von Kindern bilden deshalb die Grundthemen aller gesundheitsbezogenen Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms.

Zweitens machen die aus weltweiten Gesundheitsbedrohungen wie z.B. der Geflügelpest, gezogenen Lehren deutlich, wie dringend notwendig es ist, die Fähigkeit der EU zu verbessern, ihre Bürger vor Bedrohungen zu schützen, die eine rasche, koordinierte Reaktion erfordern; dies gilt auch für Bedrohungen durch Bioterrorismus. Im Einklang mit den strategischen Zielen der Kommission für den Zeitraum 2005-20097, in denen betont wird, wie wichtig es ist, auf Bedrohungen der Gesundheit und der Sicherheit der Bürger auf EU-Ebene zu reagieren, schlägt sie die Aufnahme eines neuen Aktionsbereichs betreffend Reaktionen auf Bedrohungen vor.

Drittens stehen die Mitgliedstaaten vor gemeinsamen Herausforderungen, die eine Gesundheitsförderung und Maßnahmen zur Prävention von Erkrankungen erfordern. Die zunehmende Belastung durch vermeidbare Krankheiten, die auf Lebensstil und Suchtverhalten (z.B. Tabak, Alkohol, Drogen, Ernährung) zurückzuführen sind, übertragbare Krankheiten wie HIV und psychische Erkrankungen verlangt ein Vorgehen auf EU-Ebene. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen wird der Aktionsbereich "gesundheitsrelevante Faktoren" verstärkt und durch einen neuen Aktionsbereich "Prävention von Erkrankungen" ergänzt werden.

Viertens kann die EU dazu beitragen, dass die Gesundheitssysteme die Herausforderungen, die sich ihnen stellen, bewältigen. Im Rahmen des Lissabon-Prozesses wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Unterstützung der Gesundheitsfürsorgesysteme durch die EU einen wesentlichen zusätzlichen Nutzen zu erbringen vermag. Vorgeschlagen wird deshalb ein neuer Aktionsbereich "Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen".

Fünftens muss Gesundheitspolitik auf fundierten Informationen beruhen. Der bisherige Aktionsbereich Gesundheitsinformation wird deshalb erweitert werden, wobei ein stärkerer Schwerpunkt auf Analyse und Übermittlung der Information an die Bürger gelegt werden wird.

Außerdem werden die gesundheitspolitischen Maßnahmen in engerer Partnerschaft mit den Bürgern und Beteiligten konzipiert werden, z.B. durch Unterstützung der weiteren Ausgestaltung von Organisationen, die Patienteninteressen vertreten oder die anstehenden gesundheitspolitischen Themen voranbringen.

Mit dem neuen Programm werden also die drei Schwerpunktbereiche des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Information, Bedrohungen und gesundheitsrelevante Faktoren) ausgebaut und folgende drei neue Schwerpunktbereiche eingeführt: Reaktionen auf Bedrohungen, Prävention von Erkrankungen und Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystemen.

2 Beschluss 2004/858/EG.
3 Im Rahmen eines im Juli 2004 in Gang gesetzten Reflexionsprozesses zum Gesundheitswesen wurden an die 200 Beiträge eingereicht.
4 Evaluierung durchgeführt von Deloitte, 2004.
5 SEK(2005) 160 vom 28.l.2005.
6 Mitteilung an den Europäischen Rat zur Frühjahrstagung 2005 - KOM (2005) 24 vom 2.2.2005.

3.2. Unsere nächsten Schritte

Die EU wird bestrebt sein, die Gesundheit ihrer Bürger zu verbessern, dem Recht auf Gesundheit als Grundrecht des Menschen Nachdruck zu verleihen und Investitionen in die Gesundheit zu fördern. Dazu hat sie sich folgende Ziele gesetzt:

Erstens: Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen.

Zweitens: Förderung von Strategien, die zu einem gesünderen Lebensstil führen.

Drittens: Beitrag zur Senkung der Inzidenz schwerer Krankheiten in der EU.

Viertens: Verbesserung von Effektivität und Effizienz in den europäischen Gesundheitssystemen.

Fünftens: Unterstützung der vorgenannten Ziele durch Bereitstellung von Gesundheitsinformationen und -analysen.

Vorgesehen sind die nachfolgend aufgeführten Aktionsbereiche.

Anhang II zum beiliegenden Vorschlag für einen Beschluss enthält eine umfassende Auflistung aller für die einzelnen Aktionsbereiche geplanten Maßnahmen.

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

Der Schutz der EU-Bürger gegen Gesundheitsgefahren gehört mit zu den im Europäischen Vertragswerk verankerten Pflichten. Einen wesentlichen Schritt hierzu stellt die Errichtung des Europäischen Zentrums für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen dar8. Aufgabe dieses Zentrums ist es, Analysen und Bewertungen durchzuführen, Gutachten zu Risiken im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten zu erstellen sowie verstärkt Handlungsfähigkeiten zu entwickeln. Die Maßnahmen im Rahmen des Programms und die Tätigkeit des Zentrums ergänzen einander und werden die Bemühungen der Mitgliedstaaten verstärken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Unterstützung der Tätigkeit internationaler Organisationen im Bereich der Kontrolle übertragbarer Krankheiten.

Unter das Programm fallen das Monitoring und die laufende Überwachung von Bedrohungen, die nicht zum Aufgabenbereich des Zentrums gehören, und zwar in Verbindung mit dem Aktionsbereich Information, und hier speziell im Zusammenhang mit physikalisch und chemischwirkenden Stoffen; die Umsetzung von Forschungsergebnissen in praktische Vorgehensweisen; die Durchführung der Entscheidung über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten9 und der Richtlinien über Blut, menschliche Gewebe und Zellen sowie Impfkonzepte. Der Aufbau einer qualitativ hochwertigen Labordiagnostik für Krankheitserreger auf EU-Ebene erfordert eine Gruppe Europäischer Referenzlaboratorien für seltene oder hochgradig gefährliche Krankheitserreger. Vorgesehen ist die Festlegung von Kriterien, anhand deren die Leistungen dieser Laboratorien bewertet werden sollen. Außerdem soll den Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten dabei geholfen werden, die internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO anzuwenden.

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren (neuer Aktionsbereich)

Um ihre Bürger wirksam schützen zu können, muss die EU technisch und operationell in der Lage sein, auf Gesundheitsgefahren vorbereitet zu sein und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Sie muss auf Bedrohungen der Gesundheit, die durch ein Ereignis (innerhalb oder außerhalb der EU) ausgelöst werden, reagieren können, um damit die möglichen Folgen eines solchen Ereignisses für die EU so gering wie möglich zu halten.

Durch die unter diesen Aktionsbereich fallenden Tätigkeiten soll die Effektivität nationaler Strukturen und Ressourcen im Wege von Maßnahmen zur Verbesserung des Risikomanagements und der Planungen für Gesundheitsnotfälle gefördert, die Warn- und Folgekommunikation und die Koordinierung der Notfallmaßnahmen erleichtert, die Einsatzbereitschaft und Interventionskapazitäten bei gesundheitlichen Notfällen verbessert werden, wobei der Schwerpunkt auf konkrete Vorkehrungen und auf der Bereitstellung von Kapazitäten liegt, sowie die Vernetzung und der Austausch von Knowhow und optimaler Vorgehensweisen erleichtert werden soll.

Damit soll also den Mitgliedstaaten dabei geholfen werden, ihre Infrastruktur und Kapazitäten auszubauen und die benötigten Koordinierungsvorkehrungen zu treffen, um auf eine Bedrohung reagieren zu können, z.B. durch Errichtung von Netzen, Schulung von Sachverständigen und Erarbeitung von Notfallplänen. Im Übrigen erfordern Naturkatastrophen bzw. durch Menschen verursachte Katastrophen, die Folgen für die Gesundheit haben, z.B. die Entsendung von Gesundheitsexperten und medizinischer Ausrüstung. Dies wiederum bedingt eine Planung und Koordinierungsmechanismen zur Mobilisierung, zum Einsatz und zur Nutzung von gesundheitsbezogenen Ressourcen in gesundheitlichen Notfällen und Krisensituationen.

9 Entscheidung Nr. 2119/98/EG.

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

Die Förderung guter Gesundheit erfordert eine Berücksichtigung sowohl von durch den Lebensstil bedingten Gesundheitsfaktoren als auch von Faktoren im Zusammenhang mit Abhängigkeiten, die die Gesundheit beeinträchtigen (z.B. Tabak- und Alkoholmissbrauch, ungesunde Ernährung usw.), und allgemeiner sozioökonomischer und umweltbedingter Gesundheitsfaktoren. Das Gesamtkonzept zur Verwirklichung dieser Ziele umfasst eine Reihe von Gemeinschaftsstrategien, mit deren Hilfe die vordringlichsten gesundheitsrelevanten Faktoren wie Alkohol- und Tabakmissbrauch, Drogenkonsum10, HIV/Aids11 und Reproduktionsgesundheit in Angriff genommen werden sollen.

Sozioökonomische Faktoren wie z.B. Armut und Arbeitsbedingungen sollen durch Maßnahmen zur Verbreitung vorbildlicher Verfahren und durch Einbeziehung von Fragen betreffend gesundheitsbezogene Ungleichheiten in andere Politikbereiche angegangen werden. Die umweltbezogenen Maßnahmen werden auf dem Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010 aufbauen und besonderes Gewicht legen auf Innenraumluftqualität, Passivrauchen und auf Gesundheitsfolgen, die mit Umweltsfaktoren zusammenhängen.

Da eine Vielzahl der anstehenden Probleme ihren Ursprung in der Kindheit des Menschen haben, wird die Gesundheit junger Menschen anhand eines Lebenszyklus-Ansatzes schwerpunktmäßig behandelt werden. Vorgeschlagen werden sollen außerdem Maßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Alterns auf die Gesundheit und den Bedarf an Gesundheitsfürsorge.

Im Übrigen wird die Kommission themenbezogene Foren einberufen, auf denen die Mitgliedstaaten und die Betroffenen sich zu den verschiedenen Maßnahmen über spezifische gesundheitsrelevante Faktoren austauschen können.

10 In Abstimmung mit der EU-Drogenstrategie 2005-2012.
11 Zusammen mit Maßnahmen für "Ein europäisches Gesamtkonzept für Außenmaßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria and Tuberkulose" - KOM (2004) 726.

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen (neuer Aktionsbereich)

Bestimmte Krankheiten, u. a. psychische Störungen, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, tragen wesentlich zur Krankheitsbelastung in der EU bei. Maßnahmen im Zusammenhang mit gesundheitsrelevanten Faktoren bedürfen der Ergänzung durch Maßnahmen zur Eindämmung der genannten Erkrankungen, soweit dadurch zusätzlicher Nutzen erzielt wird bzw. grenzübergreifendes Vorgehen gerechtfertigt, weil effizienter ist, wie etwa bei seltenen Krankheiten. Zu den betreffenden Maßnahmen gehören auch: Unterstützung der Sekundärprävention, z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung durch Austausch vorbildlicher Verfahren, Diskussionsforen, Untersuchungen und Vernetzung. Gedacht wird an Synergien mit dem 7. Forschungs-Rahmenprogramm.

Als Beitrag zur Verringerung der Zahl der Unfälle und der Verletzungen werden Präventionsmaßnahmen und -kampagnen sowie eine auf besondere Risikogruppen und -situationen abgestimmte Strategie vorgeschlagen.

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen (neuer Aktionsbereich)

Die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen ist an erster Stelle Aufgabe der Mitgliedstaaten. Freilich kann eine Kooperation auf EU-Ebene den Patienten wie auch den Gesundheitssystemen zugute kommen, die - z.B. bedingt durch die Forschritte in der Medizin, Überalterung und Mobilität von Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe - mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Kommission fördert die Zusammenarbeit mit Hilfe der Sitzungen der Gruppe hochrangiger Sachverständiger für Gesundheitsdienste und medizinische Versorgung und der Methode der offenen Koordinierung12. Eine effektive Zusammenarbeit erfordert Ressourcen wie etwa für die Errichtung und den Betrieb von Netzen und die Durchführung von Analysen.

Die Unterstützung der Gemeinschaft soll u.a. Folgendes zum Gegenstand haben: Erleichterung der grenzübergreifenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, Informationsaustausch, Förderung der Patientensicherheit, Unterstützung zur Schaffung eines EU-Systems für Referenzzentren und Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste. Dabei sollen diese Maßnahmen komplementär zum 7. Forschungs-Rahmenprogramm und zum eHealth-Aktionsplan stehen.

12 KOM (2004) 301 und KOM (2004) 304.

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

Benötigt wird eine EU-weite Wissensbasis, auf deren Grundlage vergleichbare und verlässliche Gesundheitsinformationen gesammelt, analysiert und an die Bürger und politischen Entscheidungsträger verteilt werden. Zur Ausarbeitung und Verbreitung besserer Informationen muss die bisherige Tätigkeit erweitert und ein EU-Gesundheits-Überwachungs-System entwickelt werden, das in sämtliche Tätigkeiten im Bereich Gesundheit hineinwirkt. Verwendet werden soll dabei das Statistikprogramm der Gemeinschaft, soweit erforderlich.

Zur Umsetzung dieser Zielvorgaben sind die bisherigen Gesundheitsindikatoren weiter zu entwickeln und neue Instrumente für die Erhebung von Daten zu konzipieren, eine europäische Gesundheitserhebung durchzuführen, verstärkt Informationen für die Bürger über ein EU-Gesundheitsportal zu verbreiten, gezielte, auf Jugendliche abgestellte Kampagnen zu führen sowie vernetztes Arbeiten und Unterrichtung über seltene Krankheiten erforderlich. Dazu gehört auch die Konsolidierung der Gesundheitsanalyse und die Unterstützung von e-Health-Instrumenten.

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

Das Verständnis von Verbrauchervertrauen als einem der grundlegenden Erfordernisse für das Funktionieren der Märkte hat sich zwar verbessert, ist bislang allerdings noch nicht hinreichend in sämtliche Politikbereiche eingeflossen.Die Mitgliedstaaten räumen dem Verbraucherschutz heute zunehmend Priorität ein. Auf Seiten der Wirtschaft wird der Stellenwert des europäischen Verbraucherrechts im Hinblick auf die Ausgestaltung des Binnenmarkts, die Stärkung des Verbrauchervertrauens und die Verdrängung skrupelloser Geschäftemacher anerkannt. Erkannt wird inzwischen ebenso, wie wichtig eine starke, glaubwürdige Verbrauchervertretung ist.Wie die Folgenabschätzung verdeutlicht, müssen wir besser in den Bereichen vorankommen, die für die Verbraucherpolitik als prioritär anerkannt sind. Unsere aktuellen Zielvorgaben, d.h. Sicherstellung eines gleich hohen Verbraucherschutzniveaus, korrekte Durchsetzung und Stärkung der Wahrnehmung der Verbraucherinteressen im politischen Entscheidungsprozess sind nach wie vor gültig. Dies gilt auch weiterhin in Bezug auf die Einbindung der Verbraucherinteressen in die übrigen Politikbereiche. Eine Herausforderung stellt nach wie vor die Erarbeitung von Daten dar, mit deren Hilfe die Verbraucheranliegen besser verstanden werden, wenngleich in jüngster Zeit in diesem Punkt Fortschritte erzielt wurden.Marktintegration hat wirtschaftliche Vorteile für die Verbraucher (größeres Angebot an Produkten und Dienstleistungen, Leistung als Wettbewerbsfaktor, niedrigere Preise, höherer Lebensstandard). Die Binnenmarktpolitik muss gewährleisten, dass diese Vorzüge tatsächlich wahrgenommen werden, und zwar auch hinsichtlich der Qualität der Produkte und Dienstleistungen und in Bezug auf deren Verfügbarkeit und Einbeziehung. Ohne Verbrauchervertrauen kann der Binnenmarkt nicht korrekt funktionieren. Adäquater Verbraucherschutz ist unerlässliche Voraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

4.2. Unsere nächsten Schritte

Die Verbraucherpolitik muss mit der Entwicklung Schritt halten. Herausforderungen für die Verbraucherpolitik

Zum Beispiel:

Eckpfeiler für die Durchführung dieser verbraucherpolitischen Maßnahmen wird im Übrigen ein im Rahmen der Exekutivagentur für das Gemeinschaftsprogramm zu schaffendes Europäisches Verbraucherinstitut sein (siehe Anhang 1).

Vorgesehen sind folgende vier Aktionsbereiche:

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

Diese Maßnahmen könnten zum Teil in das 7. Forschungs-Rahmenprogramm aufgenommen werden.

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

Dies umfasst Folgendes:

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

Dies umfasst Folgendes:

Die Folgenabschätzung macht deutlich, dass in all diesen Bereichen mehr getan werden muss und nachhaltigere Maßnahmen erforderlich sind. Dies erfordert mehr Ressourcen als bisher verfügbar.

Die Entwicklung einer Wissensbasis, z.B. über Verbraucherbenachteiligungen, Dienstleistungssicherheit, Verbraucherzufriedenheit und Vertrauen in den Markt, in Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder in die Informationsgesellschaft erfordert deutlich mehr Forschung als bislang.

Schulungsmaßnahmen für Verbraucherorganisationen wie auch die Unterrichtung der Bürger erfordern nachhaltige Bemühungen, die über das hinausgehen, was mit den bisher verfügbaren Ressourcen machbar war. Zusammenarbeit in der Rechtsdurchsetzung, wozu auch die Schaffung von Netzen und die Schulung von Regelungsbeamten gehört, damit die Rechtsvorschriften optimal angewandt werden können und eine praxisnahe grenzübergreifende Rechtsdurchsetzung erfolgen kann, ist unerlässlich, hat aber auch ihren Preis. Die Fortführung der Bemühungen zur Unterstützung von Verbraucherorganisationen erfordert in einer erweiterten EU zusätzliche Mittel. Benötigt werden deshalb finanzielle Mittel, die das Bisherige deutlich übersteigen, damit die Strategie 2002-2007 weiterverfolgt werden kann und sich die kurz aufgezeigten neuen Herausforderungen meistern lassen.

Die praktische Umsetzung des Programms und die Verwaltung dieser zusätzlichen Ressourcen bedingt eine effiziente und strukturierte Organisation. Die diesbezüglich wirkungsvollste Vorgehensweise besteht in der Erweiterung der Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm um eine Verbraucherabteilung.

5. Fazit

Die hier skizzierten Vorschläge stellen einen wichtigen neuen Ansatz für die EU dar. Sie bauen auf den in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz entwickelten Tätigkeiten auf und ermöglichen es, neue bereichsübergreifende Verbindungen herzustellen und somit Synergien zu schaffen. Auf diese Weise werden die Maßnahmen der EU an Effizienz und Effektivität hinzugewinnen und zu stärkerer Außenwirkung gelangen. Grundsätzlich sind Gesundheit und Verbraucheranliegen zentrale Themen, die den Alltag eines jeden berühren. Dadurch, dass diese Themen in den Mittelpunkt des Interesses gerückt werden und entsprechend konkrete Maßnahmen mit Blick auf die Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger und ihrer Nöte vorgeschlagen werden, dürfte das Programm dazu beitragen, den Schwerpunkt Bürgerschaft zu einem zentralen Thema der Politikgestaltung zu machen und auf diese Weise einen Beitrag dazu zu leisten, dass die EU bürgernäher gestaltet wird. Durch die neue Verfassung sollen die vertraglichen Befugnisse noch verstärkt werden.

Annex 1: The Executive agency of the joint Health and Consumer Programme

To implement the joint Health and Consumerprograms, the Commission will be assisted by one single executive agency, which will consist of an extended version of the existing Public Health Programme"s executive agency encompassing the "Consumer Institute".

To this end, the Commission will propose a modification to Commission Decision 2004/858 of 15 December 2004 creating the Executive agency for the Public Health Programme in order to enlarge its scope of action to supporting the operation of the whole new joint programme.

Without prejudice to this future Decision, it is envisaged that the agency would be organised in two "departments": the "Health Department" and the "Consumer Institute". Common actions would be managed jointly by the "two departments".

The scope of action of the Public Health Programme executive agency created by Decision 2004/858 is limited to "implementing tasks concerning Community aid under the programme, except for programme evaluation, monitoring of legislation or any other actions which could come under the exclusive competence of the Commission". In particular, the agency manages specific projects, deals with procedures linked to the award of contracts and grants and provides "logistic, scientific and technical support in particular by organising meetings, preparatory studies, seminars and conferences".

The "Consumer Institute" part of the agency is intended to support the Commission in carrying out the financial and administrative work on all consumer policy actions envisaged in the Health and Consumer protection Strategy. This would include the organisation of calls for tender and data collection and related work to bolster research and data collection; organisation and practical daytoday running of programmes to educate and train Member State experts, consumer organisations and their experts; and the dissemination of data and information. The Consumer Institute should actively seek cooperation with other Community bodies and programmes, and notably the Joint Research Centre and the Statistical Office of the European Communities with a view to reinforce synergies in all relevant areas of consumer protection (e.g. exposure, consumer safety, method validation).

As is the case with all executive agencies, the Commission will remain in charge of all policy decisions related to defining and managing policy priorities and action, including the definition of the annual work plan (following the procedure specified in the draft Decision of the European Parliament and of the Council establishing a programme of Community action in the field of health and consumer protection (2007-2013). This would enable the Commission services to focus on policyrelated tasks.

Policies Issues and programmes where synergies should be developed further
Safety of the food chain Labelling, alert mechanisms, inspection and control Synergies with Research, Transport, Environment,Agriculture, Education, action on nutrition
Social policy Social policy agenda Social security benefits:Regulation 1408/71 and related regulations; European Health Insurance Card Social protection:Open Method of Coordination in Health care and longterm care services (within OMC for Social Inclusion and Protection) European Social Fund(ESF) projects to train health professionals Social and health services of general interest Health and safety at work
Research Health and consumer research in the 7th framework programme for Research(theme Health research of FP7) Closer cooperation to be built with the Research programme, inparticular as regards the following strands of the Health and Consumer programme: "Promote health bytackling determinants", "Prevent diseases and injuries" (including research on infectiousdiseases);
"Synergies between national health systems".
Environment Environment and Health action plan 2004-2010
Information society and Media eHealth Action Plan (eHealth applications, eHealthconferences) e-communication and consumer rights(Services of General Interest) e-Inclusion and citizenship i2010 - A European Information Society for growth and employment eAccessibility (Policy and Research activities)
Regional policy Solidarity Fund Health under the Structural Funds'new convergence objective 2007-13 Health as a driver of regional development/healthinfrastructure projects
Economic policy Work on longterm budgetary projections of healthcare costs Work with OECD on health studies Macroeconomic trends affecting consumer confidence Health and consumer policies as drivers of competitiveness
Enterprise Policy Follow-up to the G10 medicines process and implementing the G10 recommendations Joint action on pharmaceuticals and medical devices REACH-Pedestrian safety Cosmetics Consumer interests in standardisation
Internal Market Services in the Internal Market Recognition of professional qualifications Health insurance Retailfinancial services Postal services and Services of General Interest Data on consumers in the Internal Market Consumer detriment E-commerce directive
Transport European Road Safety Action Programme Transport of dangerous goods Passenger Rights
Energy Radiation protection Policy Liberalisation,consumer rights and safety
Competition Health services markets Consumer benefits and detriment
Trade Position of health services within tradenegotiations TRIPS, antiretroviral drugs, trade in tobacco products Integration of consumer views in the WTO, including the GATS Regulatory dialogues
External policy Cooperation with neighbourhood countries
Development and Aid policies Action to confront HIV/AIDS, Malaria and Tuberculosis (external action). Shortages of healthpersonnel in developing countries Promotion of civil society input
Enlargement Promotion of convergence with the EU acquis on Health and Consumer protection Promotion of economic and social cohesion Strengthening public administrations and institutions in the fields of Health and Consumer protection
Taxation and Customs Taxes and duties on specific products relevant to health and consumers
Union Custom policies (ensuring provisions on health and safety for third countries' products entering the EU)
Agriculture Quality policy Cross compliance rural developmentprogrammes
Education / Culture Youth programs, sports/promotion of physical activity Lifelong learning, consumer education
Statistical Programme Statistics on health, health determinants, healthservices and food safety Statistics on consumerprotection including buying patterns, pricecomparisons and price convergence for goods and services
Justice, Freedom and Access to Justice
Security Horizontal policies International private law and mediation Action on Drugs abuse: EU Drugs Strategy (2005-2012) and the EU Action Plan on Drugs (2005-2008). Enhancingconsumer awareness of crime risks associated with products and services ("crime proofing")Bioterrorism Trafficking in Human Organs Dataprotection
Better regulation Full involvement of health and consumerrepresentatives in the EU
EU communication policy process
Strategy Communication strategy includes health and consumerinterests
Services of General Interest Consumer rights in SGIs

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates
über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007-2013)

Text von Bedeutung für den EWR
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

(1) Die Gemeinschaft kann durch Maßnahmen in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher leisten.

(2) Daher ist ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz festzulegen, das den Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)17 und den Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-0718 ersetzt. Diese Beschlüsse sind daher aufzuheben.

(3) Wenngleich die Kernelemente und Besonderheiten der Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz beibehalten werden sollen, dürfte ein einziges integriertes Programm mit dazu führen, größere Synergieeffekte hinsichtlich Zielsetzung und Effizienz bei der Verwaltung der in Frage kommenden Maßnahmen zu erzielen. Die Bündelung der Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz unter einem einzigen Programm dürfte dazu beitragen, die gemeinsamen Ziele hinsichtlich des Schutzes der Bürger vor Risiken und Bedrohungen zu verwirklichen und die Befähigung der Bürger zu verbessern, sich die nötige Sachkenntnis anzueignen und die Chance zu nutzen, um Entscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Interessen entsprechen, sowie die systematische Einbeziehung von verbraucher- und gesundheitsspezifischen Zielen in alle Bereiche der Politik und Tätigkeit der Gemeinschaft zu fördern. Eine Kombination der administrativen Strukturen und Systeme dürfte eine effizientere Durchführung des Programms ermöglichen und dazu beitragen, die verfügbaren Ressourcen der Gemeinschaft für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz optimal zu nutzen.

(4) Die Politiken in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz verfolgen gemeinsame Ziele, was den Schutz vor Risiken, die Verbesserung der Entscheidungsfindung auf Seiten der Bürger und die Einbeziehung von Gesundheits - und Verbraucherschutzanliegen in sämtliche Bereiche der Gemeinschaftspolitik anbelangt, und nutzen gleichermaßen Instrumente wie Kommunikation, Entwicklung von Handlungskompetenzen in der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit Gesundheits- und Verbraucherschutzfragen sowie Förderung internationaler Kooperation bei diesen Themen. Fragen wie Ernährung und Adipositas, Tabakmissbrauch und andere Konsumentscheidungen mit gesundheitlichen Auswirkungen sind Beispiele für sektorübergreifende Anliegen, die sowohl die Gesundheit als auch den Verbraucherschutz betreffen. Die Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes in Bezug auf die genannten gemeinsamen Ziele und Instrumente schafft die Voraussetzungen dafür, dass Maßnahmen, die beide Bereiche betreffen, mit mehr Effizienz und Effektivität durchgeführt werden können. Daneben gibt es allerdings separate Zielvorgaben für jeden dieser beiden Bereiche, die durch spezifische Maßnahmen und Instrumente angegangen werden sollten.

(5) Ein zentraler Aspekt des gemeinsamen Ziels, die Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik in die übrigen Politikbereiche einzubeziehen, ist die Koordinierung mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik und -programmen. Zur Förderung von Synergien und Vermeidung von Doppelarbeit sollen andere Gemeinschaftsfonds und -programme wie z.B. die Forschungs-Rahmenprogramme der Gemeinschaft und ihre Ergebnisse, die Strukturfonds und das Statistikprogramm der Gemeinschaft genutzt werden.

(6) Es liegt im allgemeinen Interesse der Europäischen Union, dass die Belange im Zusammenhang mit Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftlichen Interessen der Bürger auf Gemeinschaftsebene wahrgenommen werden. Entscheidend für die zentralen Ziele ist u. U. auch, ob spezialisierte Netze vorhanden sind, die ihrerseits Beiträge der Gemeinschaft erfordern, damit sie sich entwickeln und funktionieren können. Angesichts der Besonderheiten der in Frage kommenden Organisationen wie auch in Fällen außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit sollte die Erneuerung der Unterstützung der Gemeinschaft für die Arbeit derartiger Organisationen nicht dem Grundsatz der schrittweisen Reduzierung der von der Gemeinschaft bereitgestellten Finanzhilfen unterliegen.

(7) Bei der Durchführung des Programms sollten bereits verwirklichte Maßnahmen und strukturelle Vorkehrungen in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz zugrunde gelegt und ausgebaut werden; dazu gehört auch die Exekutivagentur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit19, die mit dem Beschluss Nr. 2004/858/EG20 der Kommission errichtet wurde. Erfolgen sollte die Durchführung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen und Einrichtungen, insbesondere dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen21, das mit der Verordnung (EG) 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet wurde.

(8) Die zur Durchführung des vorliegenden Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss Nr. 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse22 unter Berücksichtigung des Transparenz-Erfordernisses und Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den einzelnen Programmzielen erlassen werden.

(9) Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR-Abkommen" genannt) sieht eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den dem EWR angehörenden Staaten der Europäischen Freihandelszone (im Folgenden "EFTA/EWR-Länder" genannt) andererseits vor. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um anderen Ländern, insbesondere den Nachbarländern der Gemeinschaft, den Bewerberländern, den Beitrittskandidaten und den beitretenden Ländern, die Teilnahme an dem Programm zu ermöglichen. Dabei sollte potenziellen Bedrohungen der Gesundheit, die ihren Ursprung in anderen Ländern haben und sich in der Gemeinschaft auswirken könnten, besonders Rechnung getragen werden.

(10) Gefördert werden sollten, als Beitrag zur Verwirklichung der Programmziele, angemessene Beziehungen zu Drittländern, die nicht an dem Programm beteiligt sind, insbesondere mit den Nachbarländern der Europäischen Union; zu berücksichtigen sind dabei alle spezifischen Vereinbarungen zwischen diesen Ländern und der Gemeinschaft. Dazu kann es gehören, dass Drittländer in Bereichen gemeinsamer Interessen ergänzende Maßnahmen zu den vom Programm finanzierten voranbringen, ohne dass damit eine finanzielle Beteiligung im Rahmen dieses Programms verbunden ist.

(11) Zweckdienlich ist ferner der Ausbau der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen, u. a. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sowie mit dem Europarat und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), um damit bei der Umsetzung des Programms die Effizienz und die Effektivität der Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheits- und Verbraucherschutz auf gemeinschaftlicher wie auf internationaler Ebene zu maximieren, wobei den besonderen Kapazitäten und Aufgaben der jeweiligen Organisation Rechnung zu tragen ist.

(12) Um den Nutzen und die Wirksamkeit des Programms zu verstärken, sind die durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen und regelmäßig zu bewerten; dies sollte auch unabhängige externe Bewertungen umfassen.

(13) Da die Ziele der in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz zu treffenden Maßnahme wegen der länderübergreifenden Eigenschaft der Sache nicht in ausreichendem Maße von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden können sondern sich auf Gemeinschaftsebene besser verwirklichen lassen, und weil Gemeinschaftsmaßnahmen effizienter und effektiver sein können als rein einzelstaatliche Maßnahmen, kann die Gemeinschaft gemäß dem Subsidiaritätsprinzip im Sinne des Artikels 5 EG-Vertrag Maßnahmen annehmen. Gemäß dem in diesem Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das zur Verwirklichung der genannten Ziele Notwendige hinaus.

(14) Die Kommission sollte für den angemessenen Übergang zu dem hiermit festgelegten gemeinsamen Aktionsprogramm, das an die Stelle der beiden bisherigen Einzelprogramme tritt, Sorge tragen; dies gilt insbesondere hinsichtlich der Fortführung von Maßnahmen mit mehrjähriger Laufzeit und der Strukturen zur administrativen Unterstützung wie die für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingerichtete Exekutivagentur -

beschliessen:

Artikel 1
Festlegung des Programms

Mit diesem Beschluss wird ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz, nachstehend "das Programm" genannt, mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 festgelegt.

Artikel 2
Zielvorgaben

1. Das Programm soll die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und unterstützen sowie zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Bürger beitragen.

2. Das in Absatz 1 genannte Ziel verfolgt das Programm im Wege gemeinsamer Einzelziele und spezifischer Zielsetzungen für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz:

Artikel 3
Durchführungsmethoden

1. Für die Durchführung von Maßnahmen gemäß den in Artikel 2 dargelegten Zielvorgaben werden in vollem Umfang angemessene Durchführungsmethoden genutzt; dazu gehören insbesondere:

2. Für die in Absatz 1 Buchstabe a) genannten Zwecke darf die Finanzhilfe der Gemeinschaft folgende Sätze nicht überschreiten:

3. Für die unter Absatz 1 Buchstabe a genannten Zwecke darf die Finanzhilfe der Gemeinschaft, wenn die Art des verfolgten Zieles dies erfordert, eine gemeinsame Finanzierung der Gemeinschaft und eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder der zuständigen Behörden sonstiger beteiligter Länder umfassen. In diesem Fall darf der Gemeinschaftszuschuss 50 % nicht überschreiten. Ausgenommen sind Fälle außergewöhnlicher Zweckdienlichkeit. In diesen Fällen kann die Finanzhilfe der Gemeinschaft bis zu 70 % der anfallenden Kosten betragen. Die Finanzhilfe kann einer öffentlichen Einrichtung oder einer keinen Erwerbszweck verfolgenden Stelle gewährt werden, die mit Zustimmung der Kommission von dem betreffenden Mitgliedstaat oder der betreffenden zuständigen Behörde benannt wurde.

4. Für die unter Absatz 1 Buchstabe a genannten Zwecke darf die Finanzhilfe der Gemeinschaft auch in Form einer Pauschale gewährt werden, wenn dies der Art der Maßnahmen angemessen ist. Für solche Finanzhilfen gelten die in den Absätzen 2 und 3 genannten Prozentsatzgrenzen nicht. Das Kriterium für die Auswahl, Überwachung und Bewertung solcher Maßnahmen ist entsprechend anzupassen.

Artikel 4
Durchführung des Programms

Die Kommission sorgt im Einklang mit Artikel 7 für die Durchführung des Programms.

Artikel 5
Finanzierung

1. Der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms beträgt für den in Artikel 1 angegebenen Zeitraum 1,203 Mrd. Euro.

2. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der in der Finanziellen Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt.

Artikel 6
Ausschuss

1. Die Kommission wird von einem Ausschuss (im Folgenden "Ausschuss" genannt) unterstützt.

2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. Der Zeitraum nach Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf zwei Monate festgesetzt.

3. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

4. Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

1. Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die nachstehenden Angelegenheiten werden nach dem in Artikel 6 Absatz 2 genannten Verwaltungsverfahren erlassen:

2. Die Kommission erlässt etwaige weitere Maßnahmen, die für die Programmdurchführung erforderlich sind. Der Ausschuss wird darüber unterrichtet.

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen:

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Bei der Durchführung des Programms wird die Zusammenarbeit mit Drittländern, die nicht an dem Programm teilnehmen, und mit einschlägigen internationalen Organisationen gefördert.

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

1. Die Kommission überprüft in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen die Durchführung der Programmaktionen anhand der festgelegten Ziele. Sie erstattet dem Ausschuss Bericht und hält den Rat und das Europäische Parlament auf dem Laufenden.

2. Auf Anfrage der Kommission legen die Mitgliedstaaten Informationen über die Durchführung und die Auswirkungen dieses Programms vor.

3. Die Kommission trägt dafür Sorge, dass das Programm drei Jahre nach Einleitung und nach dem Ende seiner Laufzeit einer Bewertung unterzogen wird. Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen aus dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.

4. Die Kommission macht die Ergebnisse der nach diesem Beschluss durchgeführten Maßnahmen öffentlich zugänglich und sorgt für deren Verbreitung.

Artikel 11
Aufhebung

Die Beschlüsse Nr. 1786/2002/EG und Nr. 20/2004/EG werden aufgehoben.

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Die Kommission wird die nötigen Maßnahmen erlassen, um den Übergang zwischen den Maßnahmen der Beschlüsse Nr. 1786/2002/EG und Nr. 20/2004/EG und den mit diesem Programm durchzuführenden Maßnahmen sicherzustellen.

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft

Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident
Im Namen des Rates Der Präsident

13 ABl. C vom , S. .
14 ABl. C vom , S. .
15 ABl. C vom , S. .
16 ABl. C vom , S. .
17 ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. l. Beschluss zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 786/2004/EG (ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 7).
18 ABl. L 5 vom 9.l.2004, S. l. Beschluss zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 786/2004/EG.
19 Beschluss 2004/858/EG der Kommission vom 15. Dezember 2004 zur Einrichtung einer als Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm bezeichneten Exekutivagentur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 058/2003 des Rates - ABl. L 369 vom 16.12.2004, S. 73.
20 ABl. L 369 vom 16.12.2004, S. 73.
21 Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten - ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. l.
22 ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

Anhang 1 - Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Ziele

Maßnahmen und Instrumente

1. Verbesserung der Kommunikation mit den EU-Bürgern in Gesundheits- und Verbraucherfragen

2. STÄRKERE Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Betroffenen an der politischen Entscheidungsfindung IM Zusammenhang mit Gesundheit und Verbraucherschutz

3. Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes zur Einbeziehung von Gesundheits- und Verbraucherschutzfragen IN ALLE Politikbereiche der Gemeinschaft

4. FÖRDERUNG der internationalen Kooperation IM Zusammenhang mit Gesundheit und Verbraucherschutz

5. Verbesserung der Früherkennung, Evaluierung und Kommunikation von Risiken

:

6. FÖRDERUNG der Sicherheit von Produkten und Substanzen menschlichen Ursprungs

Anhang 2 - Gesundheit

Aktionen und Fördermassnahmen

Ziel 1: Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen

1. AUSBAU der Überwachung und Bekämpfung von Gesundheitsgefahren

2. SCHNELLE Reaktion auf Gesundheitsgefahren durch

Ziel 2: Förderung von Strategien, die zu einem gesünderen Lebensstil führen

3. GESUNDHEITSFÖRDERUNG durch BERÜCKSICHTIGUNG gesundheitsrelevanter Faktoren

Die Aktionen tragen bei zur Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Strategien und Maßnahmen betreffend gesundheitsrelevante Faktoren; dabei geht es um

Ziel 3: Beitrag zur Senkung der Inzidenz schwerer Krankheiten

4. PRÄVENTION von Krankheiten und Verletzungen

Abgestimmt auf die Arbeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsfaktoren fördert das Programm

Ziel 4: Verbesserung von Effizienz und Effektivität der Gesundheitssysteme

5. ERZIELUNG von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen durch

Maßnahmen, die zur Erreichung sämtlicher vorgenannter Ziele beitragen:

6. Verbesserung des Informations- und Wissensstandes im Interesse der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens durch

Anhang 3: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen

Ziel I - Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten

Maßnahme 1: Beobachtung und Bewertung von Marktentwicklungen, die sich auf die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Verbraucher auswirken, unter anderem durch Preiserhebungen, Erfassung und Analyse von Verbraucherbeschwerden, Analyse von grenzübergreifenden Vertriebstätigkeiten und Kaufabschlüssen zwischen Gewerbetreibenden und Endverbrauchern sowie Erhebungen zu Veränderungen in der Marktstruktur;

Maßnahme 2: Erhebung und Austausch von Daten und Informationen zwecks Schaffung einer faktischen Grundlage für die Entwicklung der Verbraucherpolitik und für die Einbeziehung der Verbraucherinteressen in andere Bereiche der Gemeinschaftspolitik, unter anderem durch Erhebungen zu den Einstellungen von Verbrauchern und Unternehmen, Verbraucherforschung und Marktforschung im Bereich Finanzdienstleistungen, Erhebung und Analyse statistischer und sonstiger relevanter Daten; der statistische Teil wird ggf. vom Statistikprogramm der Gemeinschaft weiter entwickelt;

Maßnahme 3: Erhebung, Austausch und Analyse von Daten sowie Entwicklung von Evaluierungsinstrumenten, mit deren Hilfe eine wissenschaftlich gesicherte Grundlage in Sachen Exposition der Verbraucher gegenüber chemischen Stoffen erarbeitet werden kann, die von Produkten freigesetzt werden;

Ziel II - Bessere Regelung des Verbraucherschutzes

Maßnahme 4: Ausarbeitung von Legislativ- und sonstigen Regulierungsinitiativen und Förderung von Selbstregulierungsinitiativen, unter anderem durch

Ziel III - Bessere Durchsetzung, Überwachung der Anwendung von Rechtsvorschriften und besserer Rechtsschutz

Maßnahme 5: Koordinierung der Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung von Verbraucherschutzbestimmungen, unter anderem durch

Maßnahme 6: Finanzhilfe für spezifische gemeinsame Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltung und der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Verbraucherschutzrechts, z.B. der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, sowie für sonstige Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit.

Maßnahme 7: Überwachung und Bewertung der Sicherheit von Nonfood-Produkten sowie von Dienstleistungen, unter anderem durch

Maßnahme 8: Beobachtung der Funktionsweise alternativer Verfahren zur Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten und Bewertung ihrer Auswirkungen.

Maßnahme 9: Beobachtung der Umsetzung und Anwendung von Verbraucherrechtsvorschriften (u. a. der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) in den Mitgliedstaaten und der nationalen Verbraucherpolitik.

Maßnahme 10: Bereitstellung spezifischen technischen und juristischen Fachwissens für Verbraucherorganisationen zur Unterstützung des Beitrags, den diese zur Rechtsdurchsetzung und zur Überwachung leisten.

Ziel IV - Besser informierte, aufgeklärte und verantwortungsbewusste Verbraucher

Maßnahme 11: Entwicklung und Pflege öffentlich zugänglicher, benutzerfreundlicher Datenbanken mit Informationen über die Anwendung des Verbraucherrechts der Gemeinschaft und der zugehörigen Rechtsprechung;

Maßnahme 12: Information über Verbraucherschutzmaßnahmen, speziell in den neuen Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit deren Verbraucherorganisationen;

Maßnahme 13: Verbraucheraufklärung, einschließlich auf junge Verbraucher abzielende Maßnahmen, und Entwicklung interaktiver Online-Instrumente zur Verbraucheraufklärung;

Maßnahme 14: Vertretung der Interessen der EU-Verbraucher in internationalen Foren, u. a. auch in internationalen Normungsgremien und internationalen Handelsorganisationen;

Maßnahme 15: Schulung der Beschäftigten von regionalen, nationalen und gemeinschaftlichen Verbraucherorganisationen und sonstige Maßnahmen zum Ausbau ihrer Kompetenzen;

Maßnahme 16: Finanzhilfe für gemeinsame Maßnahmen mit öffentlichen Einrichtungen oder Stellen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und die Verbraucher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und beim Zugang zu geeigneten Streitbeilegungsverfahren unterrichten und unterstützen (Netz der Europäischen Verbraucherzentren);

Maßnahme 17: Finanzhilfe zur Deckung der Betriebskosten gemeinschaftlicher Verbraucherorganisationen, die die Verbraucherinteressen im Rahmen der Normung von Produkten und Dienstleistungen auf Gemeinschaftsebene vertreten;

Maßnahme 18: Finanzhilfe zur Deckung der Betriebskosten gemeinschaftlicher Verbraucherorganisationen;

Maßnahme 19: Vermittlung spezieller Fach- und Rechtskenntnisse an Verbraucherorganisationen, um sie darin zu unterstützen, dass sie sich an den Anhörungsprozessen zu Recht setzenden und nicht Recht setzenden Politikinitiativen der Gemeinschaft in den sie betreffenden Bereichen wie Binnenmarktpolitik, Leistungen der Daseinsvorsorge und Zehnjahres-Rahmenprogramm über nachhaltige Produktion und nachhaltigen Konsum beteiligen und sie mitgestalten.

Allen Zielen gemeinsam:

Maßnahme 20: Finanzhilfe für spezifische Projekte auf gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene zwecks Unterstützung sonstiger verbraucherpolitischen Ziele.

Legislativfinanzbogen

1. Bezeichnung des vorgeschlagenen Rechtsakts Aktionsprogramm im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz 2007-2013

2. ABM/ABB - Rahmen

Politikbereich: Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO, Titel 17) Tätigkeiten: öffentliche Gesundheit / Verbraucherschutz:

3. HAUSHALTSLINIEN

3.1. Haushaltslinien (operative Linien sowie Linien für entsprechende technische und administrative Unterstützung (vormalige BA-Linien)),
mit Bezeichnung:

Gegenwärtige Haushaltslinien:25:
ABB 17 03 01 01: Öffentliches Gesundheitswesen (2003-2008)
ABB 17 01 04 02: Öffentliches Gesundheitswesen - Verwaltungsausgaben
ABB 17 01 04 30: Öffentliches Gesundheitswesen - Betriebskostenzuschuss für die Exekutivagentur für das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Diese Linie muss umbenannt werden. Sie wird Mittel aus den Linien ABB 17 01 04 02: Öffentliches Gesundheitswesen - Verwaltungsausgaben und ABB 17 01 04 03: Maßnahmen der Gemeinschaft zugunsten der Verbraucher - Verwaltungsausgaben erhalten.
ABB 17 02 01: Maßnahmen der Gemeinschaft zugunsten der Verbraucher
ABB 17 01 04 03: Maßnahmen der Gemeinschaft zugunsten der Verbraucher - Verwaltungsausgaben

Nach Verabschiedung des interinstitutionellen Abkommens zu den Finanzperspektiven 2007-2013 wird eine neue Haushaltsstruktur festgelegt werden.

3.2. Dauer der geplanten Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen: Gesamtzuweisung für die Maßnahme: 1203 Mio. € für Mittelbindungen Geltungszeitraum: 1. Januar 2007 - 31. Dezember 2013

24 Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11 vom 15.l.2002, S. 4).25 Diese Haushaltslinien gelten für die laufenden Programme.

3.3. Haushaltstechnische Merkmale:

Haushaltslinie Art der Ausgaben Neu EFTA-Beitrag Beiträge von assoziierten Ländern Rubrik der Finanziellen Vorausschau
17 03 01 01 NOA GM Nein JA JA Nr. 3
17 01 04 02 NOA NGM Nein JA JA Nr. 3
17 01 04 30 NOA NGM26 Ja JA JA Nr. 3
17 02 01 NOA GM27 Nein JA JA Nr. 3
17 01 04 03 NOA NGM28 Nein JA JA Nr. 3

4. Ressourcen IM Überblick

4.1. Finanzielle Ressourcen

€ (gerundet auf 3 Dezimalstellen)

Art der Ausgaben Abschnitt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 und Folgejahre Insgesamt
Operative Ausgaben 1
Verpflichtungsermächtigungen (VE) 8.1 a 76,055 95,319 111,457 138,898 187,668 241,465 258,954 1109,815
Zahlungsermächtigungen (ZE) b 22,817 59,018 94,381 114,848 145,296 189,176 484,279 1109,815
Im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben2
Technische und administrative Unterstützung (NGM) 8.2.4 c 8,945 10,681 12,543 14,102 15,332 15,535 16,046 93,185
Referenzbetrag insgesamt
Verpflichtungsermächtigungen a+c 85 106 124 153 203 257 275 1203
Zahlungsermächtigungen b+c 31,8 69,7 106,92 129 160,63 204,7 500,33 1203

26 Nichtgetrennte Mittel.27 Getrennte Mittel.28 Nichtgetrennte Mittel.

Im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben 3
Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) 8.2.5 d 8,532 8,964 9,396 9,828 10,26 10,26 10,26 67,5
Sonstige im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) 8.2.6 e 4,100 4,121 4,141 4,162 4,183 4,204 4,225 20,748
  Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Maßnahme insgesamt
VE insgesamt, einschließlich 137,5
Personalkosten a+c+d+e 97,63 119,08 4 166,99 217,443 271,46 289,485 1299,6
ZE insgesamt, einschließlich Personalkosten b+c+d+e 44,39 82,783 120,46 142,94 175,071 219,17 514,81 1299,6

Angaben zur Kofinanzierung Entfällt.

4.1.2. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung X Der Vorschlag ist mit den Finanzperspektiven 2007-2013, wie von der Kommission vorgeschlagen (COM (2004) 101 des 26. Februar 2004), vereinbar.

4.1.3. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen X Der Vorschlag zeitigt keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen.

4.2. Humanressourcen - Vollzeitäquivalent (Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) - Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 8.2.1.

Jährlicher Bedarf 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Erforderliche Humanressourcen insgesamt* 79 8389 8795 9195 95 95 95
* davon 20 neue Stellen, verteilt auf 4 Stellen pro Jahr von 2007 bis 2011.

5. Merkmale und Ziele

30 http://europa.eu.int/comm/health/ph_information/indicators/indicators_en.htm .
31 Bei Angabe mehrerer Methoden ist dies unter dem Punkt "Ergänzende Bemerkungen" dieses Abschnitts im Einzelnen zu erläutern.

6. Überwachung und Bewertung

6.1.Überwachungssystem Die Kommission überwacht die wichtigsten Indikatoren während der gesamten Durchführung des neuen gemeinsamen Programms.
The indicators here under listed are related to the objectives described under part 5.3 .

Ziele Indikatoren
Stärkung der Synergien für die politische Umsetzung
Bessere Kommunikation mit den EU- Bürgern Zahl der Kampagnen
Zahl der Konferenzen und Teilnehmer
Zahl der Veröffentlichungen Zufriedenheit mit dem Portal, Strategien überführt werden
Zahl der Projekte in diesem Bereich Zahl der Veranstaltungen
Zahl der eingerichteten thematischen Plattformen
Zahl der Veröffentlichungen zur Aufklärung/Bewusstseinsbildung und erreichtes Zielpublikum Zahl der Nutzer Zahl der Nutzer von Informationsstellen
Stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Stakeholder an der Gestaltung der EU-Politik Zahl der öffentlichen Anhörungen, Tagungen, Konferenzen und deren Teilnehmern
Zahl der Antworten auf offene Anhörungen
Zahl der Mitglieder von Konsultationsgremien,
Zahl und Regelmäßigkeit der Sitzungen
Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Einbeziehung der Gesundheits- und Verbraucheranliegen in andere Bereiche der EU-Politik Zahl der gemeinsamen Maßnahmen mit anderen GD
Zahl der dienststellenübergreifenden Konsultationen, an denen die SANCO mitwirkt bzw.
Zahl der Antworten seitens der SANCO an andere GD Erfolgte Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen Ausdrückliche Bezugnahmen auf gesundheitspolitische Ziele in anderen Politikbereichen
Verstärkung der wissenschaftlichen Beratung und der Risikobewertung Zahl der abgegebenen wissenschaftlichen Gutachten Gemeinschaftsleitlinien oder Entscheidungen/Beschlüsse, in welche die wissenschaftlichen Stellungnahmen eingeflossen sind
Förderung der Sicherheit von Produkten und Substanzen menschlichen Ursprungs Zahl der erarbeiteten Produktsicherheitsnormen
Föderung der internationalen Zusammenarbeit Zahl der Initiativen mit internationalen Organisationen Zahl der Initiativen mit Drittländern
Gesundheit
Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen Arbeitsaufnahme des Europäischen Seuchenbekämpfungszentrums Einrichtung der Europäischen Koordinationsstelle für rasche Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen Zahl der Projekte in diesem Bereich
Förderung von Strategien, die zu einem gesünderen Lebensstil führen Zahl neuer Maßnahmen, die vorgeschlagen und in neue Strategien überführt werden
Zahl der Projekte in diesem Bereich Zahl der Veranstaltungen
Zahl der eingerichteten thematischen Plattformen
Zahl der Veröffentlichungen zur Aufklärung/Bewusstseinsbildung und erreichtes Zielpublikum
Beitrag zur Senkung der Inzidenz schwerer Krankheiten Zahl neuer Maßnahmen, die vorgeschlagen und in neue Strategien überführt werden
Zahl der Projekte in diesem Bereich
Zahl der Veröffentlichungen zur Aufklärung/Bewusstseinsbildung und erreichtes Zielpublikum
Verbesserung von Effektivität und Effizienz in den europäischen Gesundheitssystemen Zahl der ermittelten Referenzzentren
Zahl der am HTA-Netz beteiligten Länder
Zahl der Bewertungsberichte
Für alle gesundheitspolitischen Ziele: Gesundheitsinformation und -erkenntnisse Zahl der Projekte in diesem Bereich
Zahl der Veröffentlichungen zur Aufklärung/Bewusstseinsbildung und erreichtes Zielpublikum
Zahl der Treffer im Gesundheitsportal
Zahl der Gesundheitsberichte
Verbraucherpolitik
Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten -- Niveau der wissensbasierten Tätigkeiten
(Zahl der Berichte und Datenanalysen)Einbeziehung der Daten und Analysen in verbraucherpolitische Kommissionsinitiativen
Bessere Regelung des Verbraucherschutzes -- Höhe der Verbraucherzufriedenheit mit den Rechtsvorschriften, Meinungen zu Verstößen. Ansichten der Unternehmen zu den Auswirkungen der Rechtsvorschriften
Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz --Messung der Verbraucherzufriedenheit Bewertung der Effizienz der verschiedenen Tools, Instrumente und Netze
Besser informierte und aufgeklärte Verbraucher Messung von Kenntnis und Zufriedenheit der Verbraucher über Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz

Die Durchführung des Gemeinschaftsprogramms, mit der die Exekutivagentur betraut ist, unterliegt der Kontrolle der Kommission, welche diese entsprechend den Verfahren, Bedingungen, Kriterien und Parametern wahrnimmt, die festgelegt sind in der Übertragungsverfügung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 058/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden32.

6.2. Bewertung

6.2.1. Exante-Bewertung:

Dieser Programmvorschlag baut auf einer Reihe vorhandener Gemeinschaftsprogramme und -maßnahmen auf, von denen einige seit Jahren laufen und bereits mehrfach umfassend bewertet worden sind. Außerdem haben die Kommissionsstellen, ein früheres Büro für technische Hilfe, die Mitgliedstaaten und andere beteiligte Länder (insbesondere die Beitrittsländer) umfangreiche Erfahrungen bei der Verwaltung und Durchführung der Programme gewonnen.

Bei der Gestaltung des neuen Programms wurden insbesondere die Erfahrungen berücksichtigt, die bei der Durchführung des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 und der verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 gewonnen wurden.

Die Möglichkeit, keine Maßnahmen zu treffen, wurde in Erwägung gezogen:

Durch das gemeinsame Programm wird Folgendes erreicht:

Darüber hinaus könnte das derzeitige Mandat der Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm angepasst werden, um die Verwaltungsaufgaben des neuen Programms, einschließlich der Haushaltsaufgaben, sicherzustellen. Dies wäre das beste Managementinstrument, das der Kommission zur Verfügung steht33. Damit wird insbesondere Folgendes gewährleistet:

a) Im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-0834, das im September 2002 angenommen wurde, war ein wichtiger Schritt vorwärts bei der Umsetzung des Artikels 152 EGV. Es sieht die integrierte Entwicklung einer Strategie vor, die einerseits darauf abzielt, ein hohes Gesundheitsschutzniveau in allen Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen sicherzustellen, und andererseits die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitsüberwachungs- und -informationssysteme, Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und Prävention zu ergänzen und zu koordinieren.

Bei der Gestaltung des Vorschlags für ein neues gemeinsames Programm wurde besonders darauf geachtet, dass man auf den Erfahrungen aufbaut, die im ersten Jahr der Laufzeit des Programms 2003-2008 gesammelt wurden, und dass die Arbeit der verschiedenen Anhörungen, Foren und Gremien einfließt.

Vorbereitung der gesundheitspolitischen Strategie

Im Juli 2004 wurde eine offene Anhörung zur künftigen gesundheitspolitischen Strategie eingeleitet. Die Anhörung fand auf der Grundlage eines auf der Website veröffentlichten Konsultationspapiers statt. Alle interessierten Kreise aus dem Bereich des Gesundheitswesens, Körperschaften, Interessenverbände und einzelne Bürger waren aufgerufen, sich mit schriftlichen Beiträgen an der Anhörung zu beteiligen. Fast 200 Beiträge von nationalen und regionalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Universitäten, einzelnen Bürgern und Unternehmen sind bei der Kommission eingegangen. Nach Auswertung der Ergebnisse wurde eine Reihe von politischen Schwerpunkten ermittelt, die es erforderlich machen, die laufende Arbeit neu auszurichten, um die politischen Schwerpunkte differenzierter zu gestalten. Die Ergebnisse sind von der Kommissionswebsite35 abrufbar.

Etwa ein Viertel aller Antworten, aus Irland, Schweden, den Niederlanden, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Litauen, Malta und Polen, riefen die EU nachdrücklich dazu auf, proaktive Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu betreiben. Vorgeschlagen wurde unter anderem, sich auf Kinder und Jugendliche zu konzentrieren, eine Ernährungs- bzw. Adipositasbekämpfungsstrategie einzuführen, das Rauchen und den Alkoholkonsum zu bekämpfen, ein breites Spektrum von Gesundheitsfragen zu thematisieren und Maßnahmen gegen schwere Erkrankungen wie Krebs, Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu treffen.

Etwa ein Fünftel aller Antworten, aus Frankreich, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Schweden, Finnland und Litauen, riefen die EU dazu auf, die Gesundheitsschutzerfordernisse in anderen Politikbereichen mit zu berücksichtigen. Dabei wurde die Kommission gebeten, ein umfassendes und kohärentes EU-Gesundheitskonzept umzusetzen, das so unterschiedliche Politikfelder wie Bildung, Handel, Binnenmarkt, Soziales, Umwelt, Landwirtschaft, Außenbeziehungen, Verkehr und Regionalentwicklung umfasst. Mehrere Antworten, aus Frankreich, Irland, Schweden und Finnland, wiesen auf die Notwendigkeit eines Systems für Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen hin.

Irland, Frankreich, die Niederlande, Malta und das Vereinigte Königreich wiesen darauf hin,dass Gesundheit als Motor des Wirtschaftswachstums anzusehen ist und dafür Nachweise zu erbringen sind. Einige Nichtregierungsorgansationen, Deutschland, Irland und Schweden baten darum, die Gesundheit auf die Lissaboner Tagesordnung zu setzen.

Viele betonten das Erfordernis, durch die Bereitstellung höherer Mittel gesundheitliche Benachteiligungen zu bekämpfen. Auch wurde die EU mit Nachdruck gebeten, die Stakeholder enger in die Politikgestaltung einzubinden, die Zivilgesellschaft zu unterstützen, eine stärkere Rolle in internationalen Gesundheitsfragen zu übernehmen und die Bemühungen um Datenanalyse und -verbreitung zu verstärken.

Außerdem wurde die EU in vielen Antworten nachdrücklich dazu aufgerufen, dem Gesundheitswesen mehr Mittel zuzuweisen, damit das Gesundheitsprogramm den politischen Prioritäten besser dienen kann. Ferner solle die Verbreitung der Projektergebnisse verbessert, Nachbarländer einbezogen und die Kofinanzierung verstärkt werden.

Es wurde eine große Zahl weiterer spezifischer Themen genannt, darunter die stärkere Konzentration auf die psychische Gesundheit, die Herausforderungen aufgrund der Altersentwicklung der Bevölkerung, das Erfordernis, die Qualität der gesundheitlichen Versorgung zu verbessern, die Rechte und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, klare Regeln für die Mobilität von Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie für Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen und in der Forschung festzulegen.

Gesundheitssysteme

Im Jahre 2003 wurde auf einer Sitzung auf Ministerebene ein Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen in der gesundheitlichen Versorgung eingeleitet. Die Arbeitsgruppen, die sich aus den Gesundheitsministern der Mitgliedstaaten, hochrangigen Vertretern und Stakeholdern zusammensetzten, kamen im Laufe des Jahres mehrmals zusammen. Im Dezember 2003 wurde auf einer Konferenz auf Ministerebene, an der auch Minister der Beitrittsländer teilnahmen, ein Bericht verabschiedet, der 19 Empfehlungen für Maßnahmen auf EU-Ebene enthielt. Die Kommission reagierte hierauf mit der Vorlage von drei Mitteilungen36 im April 2004. Um diese Empfehlungen umzusetzen, wurde eine hochrangige Gruppe für das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung eingesetzt, und es wurden Arbeitsgruppen für folgende Bereiche gebildet: Bereitstellung und Inanspruchnahme grenzübergreifender Gesundheitsleistungen, Angehörige der Gesundheitsberufe, Ausbau der Referenzzentren, Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen, Information und Gesundheitstelematik,

Gesundheitsverträglichkeitsprüfung und Gesundheitssysteme sowie Patientensicherheit. Im Dezember 2004 nahm der Rat einen Bericht an, der den Sachstand und Leitlinien für die künftige Arbeit darlegte. Die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme weiter voranzutreiben, rechtfertigt die Schaffung eines neuen Aktionsschwerpunkts unter der ausgewählten Option.

Beteiligung der Stakeholder

Gesundheitspolitische Entscheidungen müssen sich nach den Bedürfnissen und Anliegen der Bürger richten. Es ist erforderlich, Organisationen aufzubauen, die Patienten vertreten, und solche, die die Gesundheitspolitik weiter voranbringen, so dass die Zivilgesellschaft die notwendigen konstruktiven Beiträge zur Gesundheitspolitik leisten kann.

Derzeit ist es für Patientenverbände und Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitswesen mitunter schwierig, Initiativen auf EU-Ebene zu entwickeln und ihre Organisationen zu stabilisieren, weil sie nicht über ausreichende Mittel verfügen.

So erfordert beispielsweise die aktive Beteiligung am EU-Forum zur Gesundheitspolitik, das Stakeholder zur politischen Diskussion zusammenführt, organisatorische Kapazitäten und Ressourcen, die vielen NRO fehlen. Die Verbände werden für ihre Kernaufgaben nicht finanziell gefördert, da die Rechtsgrundlage, das Gesundheitsprogramm 2003-2008, eine solche Direktförderung nicht vorsieht. Deshalb schlägt die Kommission die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen neben Projektzuschüssen vor, um bestimmten NRO, einschließlich Patientenverbänden, eine Kernfinanzierung zu gewähren und ihnen damit zu helfen, organisatorische Kapazitäten aufzubauen und sich auf eine solide Grundlage zu stellen.

Notwendigkeit zusätzlicher Haushaltsmittel und Mehrwert

Der Programmvorschlag verstärkt die vorhandenen drei Aktionsschwerpunkte des Gesundheitsprogramms (Information, Gesundheitsbedrohungen und Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren). Zudem werden drei neue Aktionsbereiche vorgeschlagen: rasche Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen, Prävention und Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystemen. Im Folgenden werden die Hauptargumente für zusätzliche Haushaltsmittel und den Mehrwert der Gemeinschaftsmaßnahme aufgeführt:

Erstens sind die derzeitigen Haushaltsmittel nicht ausreichend, um die Bestimmungen des Vertrags vollständig zu erfüllen. So ist die Gemeinschaft laut Vertrag beispielsweise verpflichtet, die Gesundheit der Bürger vor Bedrohungen zu schützen. Bedrohungen wie SARS zeigen, wie notwendig es ist, die Kapazitäten der EU zu stärken, damit sie den Mitgliedstaaten dabei helfen können, auf solche Bedrohungen zu reagieren und die Reaktion zu koordinieren, um die Risiken einer Infektionsverbreitung innerhalb der EU so weit wie möglich zu begrenzen. Die derzeitgen Haushaltsmittel ermöglichen es der Gemeinschaft nicht, dieser Verpflichtung wirksam nachzukommen. Auch sieht der Vertrag Gemeinschaftsmaßnahmen vor, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Gesundheitsfragen zu fördern. Bisher war die Zusammenarbeit jedoch auf die Hochrangige Gruppe für die gesundheitliche Versorgung beschränkt, der kein operativer Haushalt zur Verfügung steht.

Zweitens spiegeln die drei neuen Aktionsbereiche auch die bestehenden Verpflichtungen und Strategieentwicklungen der Kommission wider. Die strategischen Ziele der Kommission für 2005-2009 heben hervor, wie wichtig es ist, Bedrohungen von Gesundheit und Sicherheit der Bürger auf EU-Ebene abzuwehren: daher ein neuer Aktionsbereich für die Reaktion auf Bedrohungen, der beträchtliche Ressourcen erfordert. Der neue Aktionsbereich für die Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme entspricht den Forderungen der Mitgliedstaaten und den Schlussfolgerungen des Lissabon-Prozesses, dass eine europäische Unterstützung zur Verbesserung der Gesundheitssysteme "in Betracht gezogen wird, die erheblichen Mehrwert schaffen kann". Der Aktionsbereich für die Prävention spezifischer Krankheiten kommt wiederholten Forderungen und dem Ergebnis der offenen Konsultation zum Gesundheitswesen nach. Darüber hinaus entsprechen die ersten beiden Aktionsbereiche (Reaktion auf Bedrohungen und Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme) auch den beiden Bereichen, auf die das Mandat der Gemeinschaft in der Verfassung erweitert würde.

Drittens, wie im Lissabon-Prozess betont, müssen die Hauptunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich Lebenserwartung, Gesundheitszustand und Kapazitäten der Gesundheitssysteme abgebaut werden. Infolge der Erweiterung erfordert insbesondere die Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten beim Aufbau ihrer Gesundheitssysteme zusätzliche Mittel. Neben Investitionen in die Infrastruktur, zu denen die Strukturfonds der Gemeinschaft beitragen können, muss die Gemeinschaft diesen Ländern bei Schulung, Knowhow, Kapazitätsaufbau, Bereitschaftsplanung, Prävention und Gesundheitsförderung helfen. Gleichzeitig muss ihr Bedarf an Investitionen im Gesundheitswesen analysiert werden.

Schließlich erfordern die Alterung der EU-Bevölkerung und deren mögliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, nicht zuletzt durch den relativen Rückgang der Erwerbsbevölkerung, EU-Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten dabei helfen, diese Herausforderung zu bewältigen.

Kostenwirksamkeit

Die Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist einer der Hauptgründe für die Zusammenfassung der laufenden Gesundheits- und Verbraucherprogramme in ein einziges Programm. Das Gesamtprogramm wird von Größenvorteilen und der Rationalisierung der Verwaltungs- und Haushaltsverfahren, einschließlich gemeinsamer Instrumente, profitieren. Die Verwendung derselben Instrumente und Verfahren für gemeinsame Maßnahmen wird zu Einsparungen bei Organisation und Managementaufgaben und damit zu einer Kostensenkung führen. Die Ausweitung der Exekutivagentur für das laufende Gesundheitsprogramm auf die Abwicklung des gesamten vorgeschlagenen Programms wird außerdem Einsparungen bei Aufgaben wie Ausschreibungen und Sitzungsorganisation ermöglichen. Die Auslagerung solcher Verwaltungsaufgaben in die Exekutivagentur wird es der Kommission auch ermöglichen, sich auf die Politikgestaltung und konzeptionelle Aufgaben zu konzentrieren, einschließlich einer signifikanten Verknüpfung mit anderen Politikbereichen.Im Gesundheitsteil wird Projekten großen Ausmaßes und mit großer Außenwirkung mehr Gewicht zukommen (kleinere Projekte sind arbeitsintensiver und haben zwangsläufig begrenztere Ergebnisse). Zudem sieht das Programm eine verbesserte Nutzung und Verbreitung der Projektergebnisse vor, was deren Auswirkungen und Außenwirkung stärkt. Die Auslagerung von Verwaltungsaufgaben wird es der Kommission ermöglichen, sich darauf zu konzentrieren, sicherzustellen, dass gesundheitliche Krisenfälle und Katastrophen besser bewältigt und Projektergebnisse besser verbreitet werden sowie dass die Arbeit mit den Stakeholdern ausgeweitet und Strategien z.B. zum Abbau von gesundheitlichen Benachteiligungen, in den Bereichen der Altersentwicklung und der Gesundheit von Kindern ausgeweitet werden, die sich nicht auf einen bestimmten Aktionsbereich beschränken.

b) Verbraucherschutz

- Bedeutung des verbraucherpolitischen Teils des neuen Programms

Die 2002 eingeleitete verbraucherpolitische Strategie brachte mehrere bedeutende Verbesserungen für die europäische Verbraucherschutzpolitik mit sich, und zwar insbesondere durch Folgendes:

Darüber hinaus enthält das neue gemeinsame Programm Themen, die in früheren Bewertungen erwähnt wurden (siehe 6.2.2.b):

- Mehrwert

Insbesondere die Verbraucherpolitik wird durch die Aufstockung der Haushaltsmittel ihre Hauptziele besser verwirklichen können. Tatsächlich werden diese Ziele im Vergleich zur Verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 nicht wesentlich verändert. Die neue Mittelzuweisung wird es allerdings ermöglichen, folgende drei Hauptbereiche bzw. Ziele deutlich in den Mittelpunkt zu stellen:

Für diese drei Hauptziele werden die meisten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgewendet.

Auch wird durch den Multiplikatoreffekt der Abteilung "Verbraucherinstitut" der Exekutivagentur ein höherer Mehrwert erzielt. Damit werden sowohl die operativen Kapazitäten für die Verbraucherpolitik als auch die Strategie- und Analyse-Kapazitäten der Kommissionsdienststellen verstärkt.

- Kostenwirksamkeit

Daher kommt der Kostenwirksamkeit des verbraucherpolitischen Teils des neuen gemeinsamen Programms der Multiplikatoreffekt zugute, der durch die Abteilung "Verbraucherinstitut" der neuen Exekutivagentur entsteht. Es gibt keine Streuung. Wie bereits erwähnt, bleiben die Schwerpunkte im Großen und Ganzen denen der Verbraucherpolitischen Strategie vergleichbar. Nun, da mehrere Pilotmaßnahmen im Rahmen der Verbraucherpolitischen Strategie erprobt wurden und sich als sinnvoll erwiesen haben, ist es an der Zeit, diese Bemühungen zu verstärken. Dies dürfte es ermöglichen, den operationellen Haushalt und die Verwaltungskapazität der Abteilung "Verbraucherinstitut" der Exekutivagentur zu erweitern.

6.2.2 Maßnahmen im Anschluss an Zwischen-/Expost-Bewertungen (unter Zugrundelegung früherer Erfahrungen):

a) Expost-Bewertung der ehemaligen acht Aktionsprogramme im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Die Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit besteht gemäß EG-Vertrag darin, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen durch Forschungsförderung, Gesundheitsinformation und -erziehung, Förderung der Zusammenarbeit und Unterstützung der politischen Koordinierung unter den Mitgliedstaaten durch Fördermaßnahmen. Im Jahre 2004 wurden die acht Gemeinschaftsprogramme von 1996-2002 bewertet37. Vor allem sollte dabei geprüft werden, ob die gesetzten Ziele mit diesen Aktionsprogrammen in der EU erreicht worden waren. Außerdem sollte der tatsächliche Mehrwert der europäischen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit festgestellt werden.

Die Bewertung ergab, dass die Programme insgesamt einen Mehrwert erbracht haben, und sie legt der EU weitere Investitionen in die öffentliche Gesundheit nahe. Sie gibt eine Reihe von Empfehlungen ab: Einige der Fragen wurden bereits bei der Erarbeitung des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 thematisiert. Dennoch besteht in den folgenden Bereichen immer noch Verbesserungsbedarf:

Diese Empfehlungen werden bei der Gestaltung des neuen Programms so weit wie möglich berücksichtigt.

b) Verbraucherschutz

Die Verbraucherschutzpolitik kann auf den Erfahrungen aufbauen, die mit früheren Programmen gewonnen wurden, insbesondere mit dem Verbraucherpolitischen Aktionsplan 1999-0138 und der Verbraucherpolitischen Strategie 2002-0639. Einige Maßnahmen, die in der Expost-Bewertung des Verbraucherpolitischen Aktionsplans empfohlen wurden, waren bereits in die Verbraucherpolitische Strategie eingeflossen. Einige spezifische Bewertungen wurden durchgeführt und berücksichtigt.40

Eine Expost-Bewertung41 des Verbraucherpolitischen Aktionsplans enthält folgende Empfehlungen (Zusammenfassung):

1. Entwicklung flexiblerer Aktionspläne, die auf neue Situationen reagieren können, aber solide genug sind, um die Kontinuität der Kommissionsstrategie sicherzustellen.

2. Zusammenfassung des Verbraucherpolitischen Aktionsplans bzw. der Strategie und des damit zusammenhängenden Finanzrahmens in einem einzigen Papier mit dem Ziel, dass beide die gleiche Laufzeit haben und die geplanten Maßnahmen kohärent sind.

Schafung breiterer Auswirkungen

3. Klare Trennung zwischen einem Strategiepapier wie dem Aktionsplan - der eine Art Absichtserklärung darstellt - und einem Verwaltungsplan - der Informationen über die Fortschritte der Ergebnisse und Auswirkungen liefert.

4. Bessere Abstimmung der Durchführung der Verbraucherpolitik der Kommission (die ehrgeizige Ziele verfolgt) auf die (begrenzten) Humanressourcen und Finanzmittel der GD SANCO. Für die Kommission bedeutet dies:

5. Optimierung der Komplementarität und der Synergien zwischen den verschiedenen Netzen oder Einheiten, die zur Durchführung der Verbraucherpolitik der Kommission beitragen.

6. Verstärkung der Partnerschaft mit den Organisationen vor Ort durch:

7. Verstärkung der Kommunikation mit und zwischen den Mitgliedstaaten und Verbraucherorganisationen durch Austausch über:

8. Verbesserte Durchsetzung durch:

9. Wann immer möglich, Wiederholung des gut strukturierten Ansatzes, der bei der Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit angewendet wurde und sich auf eine Vorabstudie über den Verbesserungsbedarf, gute Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und die Anhörung der Stakeholder stützte.

10. Weitere Stützung der Maßnahmenentwicklung auf fundierte Urteile durch die Verwendung der Wissensbasis und die Durchführung von Folgenabschätzungen und Bewertungen (ex ante und ex post).

Rahmen für Folgenabschätzungen

11. Regelmäßige Bewertung des Rahmens für Folgenabschätzung, z.B. alle zwei Jahre, damit er veränderte verbraucherpolitische Ziele, das Auftauchen neuer wichtiger Themen (Messung zur Feststellung, ob die Verbraucherpolitik der Kommission bei der Unterstützung ihrer Ziele erfolgreich ist) oder Verbesserungen der Datenverfügbarkeit berücksichtigt.

In den Schlussfolgerungen unterstreicht der Bericht über die Durchführung und Bewertung der Gemeinschaftstätigkeiten 2002-2003 zugunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluss Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen 42 Folgendes:

Bemühungen um Rationalisierung und Verbesserung der europäischen Verbraucherzentren und der Netze für außergerichtliche Streitbeilegung haben dazu geführt, beide zu einer einzigen Stelle zusammenzufassen. Angesichts der Bewertungsergebnisse wurden die Tätigkeiten des Netzes mehr auf Hilfeleistungen bei grenzübergreifenden Verbraucherproblemen konzentriert. Es ist geplant, zu überprüfen, ob die Netze im weiteren Rahmen der Rechtsschutzinstrumente für Verbraucher, wie unter anderem kleineren Beschwerden und Unterlassungs- bzw. Sammelklagen von Verbraucherverbänden, funktionieren, um den Bedarf der Verbraucher besser ermitteln zu können, den die Netze erfüllen sollen.

Was die Verbraucherverbände auf europäischer Ebene betrifft, so haben die Erfahrungen mit dem Europäischen Verbraucherverband (AEC) gezeigt, dass eine zweite allgemeine Verbraucherorganisation auf EU-Ebene nur mäßigen Erfolg verspricht und dass die nationalen Verbraucherorganisationen, die nicht dem Europäischen Büro der Verbraucherverbände angehören, nicht die Mittel haben, um eine wirksame Organisation auf EU-Ebene zu verwalten.

Bewertungen und kritische Prüfungen haben die Grundlage für eine gründliche Neuausrichtung der Informations- und Aufklärungsmaßnahmen geliefert. Die jeweiligen Pilotmaßnahmen werden Zwischenbewertungen unterzogen, um zu messen, ob sie bessere Auswirkungen haben.

Was spezifische Projekte angeht, scheint dieses Instrument als Mittel zur Förderung nationaler Verbraucherorganisationen und anderer NRO wirksamer zu sein denn als Strategieinstrument, und seine konkreten Auswirkungen auf das Ausmaß des Verbraucherschutzes in der EU erweisen sich als gering. Infolgedessen verdienen neue Instrumente zur Förderung der Arbeit von Verbraucherverbänden, insbesondere die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, wie mit Beschluss Nr. 20/2004/EG eingeführt, einen höheren Stellenwert."

6.2.3. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertungen:

Einzelheiten und Periodizität der geplanten Bewertung:

Die Kommission wird zwei aufeinander folgende Bewertungsberichte auf der Grundlage einer unabhängigen externen Bewertung erstellen, die dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zugeleitet werden.

Zwischenbericht: Die erste Bewertung wird nach der ersten Hälfte der Programmlaufzeit durchgeführt. Zweck dieses Berichts ist es, anhand der erzielten Ergebnisse eine erste Bewertung der Auswirkungen und der Effektivität des Programms vorzunehmen. Die Kommission wird etwaige für erforderlich gehaltene Änderungen oder Anpassungen für die zweite Hälfte der Programmlaufzeit vorschlagen.

Abschlussbericht: Ein Bericht über eine externe Bewertung, der die gesamte Laufzeit des Programms abdeckt, wird erstellt, um die Durchführung des Programms zu bewerten.

Darüber hinaus plant die Kommission, Rechnungsprüfungen bei den Begünstigten durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Gemeinschaftsmittel ordnungsgemäß verwendet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden Gegenstand eines schriftlichen Berichts sein.

Bewertung der erzielten Ergebnisse:

Informationen über die Leistung, Ergebnisse und Auswirkungen des Programms werden folgenden Quellen entnommen:

7. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

Alle Verträge, Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Kommission und den Begünstigten sehen Kontrollen vor Ort und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen von Empfängern gemeinschaftlicher Finanzhilfen durch die Kommission und den Rechnungshof vor; außerdem wird in ihnen die Befugnis erteilt, Nachweise über Ausgaben im Rahmen derartiger Verträge, Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte innerhalb von 5 Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen. Finanzhilfeempfänger müssen Berichts- und Buchhaltungsverpflichtungen nachkommen. Berichte und Unterlagen werden im Hinblick auf Gegenstand und Zuschussfähigkeit von Ausgaben analysiert; dabei wird der Zweck der Gemeinschaftsfinanzierung zugrunde gelegt und es werden vertragliche Verpflichtungen sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der effizienten Haushaltsführung berücksichtigt.

32 ABl. L 11 vom 16.l.2003, S. l.
33 Siehe auch die Studie "Costeffectiveness assessment of externalisation of European Community"s public health action programs", Eureval-C3E, vom 21.6.2002.
34 Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), ABl. L 271 vom 9.10.2002.
35 http://europa.eu.int/comm/health/ph_overview/strategy/reflection_process_en.htm .
36 KOM (2004) 30lendg. KOM (2004) 304. KOM (2004) 356.
37 Deloitte-Bericht von 2004: "Final Evaluation of the eight Community Action Programmes on Public Health (1996-2002) - Web-Link: http://europa.eu.int/comm/health/ph_programs/evaluation_en.htm .
38 http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/serv_gen/links/action_plan/ap01_de.pdf .
39 http://europa.eu.int/eur-lex/pri/en/oj/dat/2002/c_137/c_137020608en00020023.pdf .
40 Evaluation of 1995-199 subventions to consumer organisations operating at European level, Abschlussbericht, The evaluation partnership, 16. November 2001; Exante budgetary evaluation of a possible merger of EEJ-Net and the ECC network and assessment of the pilot phase of the EEJ-Net, Abschlussbericht, EPEC, Juli 2004; Evaluation of the financial support for specific projects article 2c) of Decision 283/1999/EC, Yellow Window, Abschlussbericht, 13. Oktober 2004; Intermediate evaluation of European consumer centres" network (Euroguichets), CIVIC, Abschlussbericht, 10. November 2004.
41 Expost evaluation of the Consumer Policy action plan 1999-2001, Abschlussbericht, Bureau Van Dijk Management Consultants - 16. Dezember 2004.
42 Von der Kommission anzunehmen.

8. ERFORDERLICHE Ressourcen IM einzelnen

€ (gerundet auf 3Dezimalstellen)

Ziele, Maßnahmen und Modalitäten der Umsetzung ("Outputs") Art der Outputs Durchschnittskosten 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Folgejahre und INS- Gesamt
Zahl d. Outputs Gesamtkosten Zahl d. Outputs Gesamtkosten Zahl d. Outputs Gesamtkosten Zahl d. Outputs Gesamtkosten Zahl d. Outputs Gesamtkosten Zahl d. Outputs Gesamtkosten Zahl d. Outputs Gesamtkosten Zahl d. Outputs Gesamtkosten
OPERATIVES Ziel Nr. 1: Maßnahmen mit gemeinsamen Zielen
Maßnahme 1: Verbesserung der Kommunikation mit den EU-Bürgern Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 1 1,315 2 1,668 2 1,959 2 2,460 3 3,384 4 4,453 5 4,802 20 20,043
Maßnahme 2 Verstärkte Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Stakeholder an der Politikgestaltung Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 1 1,363 2 1,716 2 2,010 3 2,512 3 3,418 4 4,438 5 4,769 20 20,225
     

Maßnahme 3:

Projekte, 1,000 1 1,299 2 1,620 2 1,891 2 2,349 3 3,151 4 4,014 4 4,294 19 18,619
Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes für die Einbeziehung der Gesundheits- und Verbraucherschutzerfordernisse in andere Konferenzen, Studien, Sitzungen
Bereiche der EU-Politik
Maßnahme 4: Projekte, 1,000 1 0,927 1 1,168 1 1,368 2 1,710 2 2,329 3 3,026 3 3,253 14 13,781
Förderung der internationalen Zusammenarbeit Konferenzen, Studien, Sitzungen
     

Maßnahme 5: Risikoerkennung, - bewertung

und -kommunikation wissenschaftliche Ausschüsse * Sonstiges
Stellungnahmen, Sitzungen 80 0,362 80 0,362 80 0,398 80 0,438 80 0,482 80 0,530 80 0,584 560 3,156
Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 1 0,834 1 1,139 1 1,358 2 1,753 2 2,484 3 3,296 4 3,522 14 14,386
Maßnahme 6: Förderung der Sicherheit von Produkten und Substanzen menschlichen Ursprungs Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 2 1,505 2 1,859 2 2,161 3 2,667 4 3,520 4 4,390 5 4,671 21 20,772
Ziel 1 insgesamt 87 7,606 89 9,532 91 11,146 93 13,890 98 18,767 104 24,146 105 25,895 668 110,981
OPERATIVES ZIEL Nr. 2: Gesundheit
     
Einzelziel 1: Schutz der Bürger vor
Bedrohungen
Maßnahme 1: Überwachung und Bekämpfung von Gesundheitsbedrohungen Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 12 12,482 14 13,940 15 15,208 18 18,211 25 24,864 32 31,602 33 33,193 150 149,501
Maßnahme 2: Rasche Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 4 4,438 8 7,864 10 10,139 14 13,926 20 20,343 30 29,563 33 33,193 119 119,466
Einzelziel 2: Förderung von Strategien, die zu einem gesünderen Lebensstil führen
Maßnahme 3: Gesundheitsfaktoren Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 14 13,869 15 15,370 16 16,053 19 18,747 25 25,466 32 32,010 33 33,193 155 154,708
Einzelziel 3: Beitrag zur Senkung der Inzidenz schwerer Krankheiten
     

Maßnahme 4: Krankheitsprävention

Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 3 2,774 6 6,077 9 9,294 13 13,390 20 19,740 29 29,155 33 33,193 114 113,624
Einzelziel 4: Beitrag zur Entwicklung effizienterer und effektiverer Gesundheitssysteme
Maßnahme 5: Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen 1,000 2 2,496 5 5,362 10 10,139 13 13,390 20 19,740 29 29,155 33 33,193 113 113,476
Alle Einzelziele
Maßnahme 6: Gesundheitsinformation und- erkenntnisse Projekte, Konferenzen, Studien, Sitzungen Berichte, Internetportal 1,000 14 13,869 16 15,728 15 15,208 19 18,747 25 25,466 32 32,010 33 33,193 154 154,221
Ziel insgesamt 50 49,928 64 64,340 76 76,042 96 96,411 136 135,620 183 183,495 199 199,159 805 804,995
Operatives Ziel Nr. 3 Verbraucherschutz
Maßnahme 1: besseres Verständnis der Verbraucher und Märkte 1,000 4 3,745 5 5,314 6 6,202 7 7,308 9 8,505 9 8,644 9 8,663 48 48,382
Maßnahme 2: bessere Regulierung des Verbraucherschutzes 1,000 1 0,926 1 1,430 2 1,618 2 1,906 2 2,219 2 2,255 2 2,260 13 12,614
Maßnahme 3: bessere Durchsetzung, Überwachung und Rechtsschutz 1,000 6 5,762 6 6,434 7 7,281 9 8,579 10 9,984 10 10,147 10 10,170 58 58,357
Maßnahme 4: besser informierte und aufgeklärte Verbraucher 1,000 6 5,556 6 5,719 6 6,472 8 7,626 9 8,875 9 9,020 9 9,040 52 52,308
   

Maßnahme 5: spezifische Projekte

1,000 3 2,531 3 2,550 3 2,697 3 3,177 4 3,698 4 3,758 4 3,767 22 22,178
Ziel n insgesamt 19 18,522 21 21,447 24 24,269 29 28,597 33 33,281 34 33,824 34 33,899 194 193,838
Gesamtkosten 76,055 95,319 111,457 138,898 187,668 241,465 258,954 1109,815

* auf der Grundlage einer Aufwandsentschädigung von 300 Euro für die Teilnahme an einer ganztägigen Sitzung und von 400 Euro für die wissenschaftliche Stellungnahme des Berichterstatters 8.2. Verwaltungskosten8.2.1. Anzahl und Art der erforderlichen Humanressourcen Art der Stellen

Zur Durchführung der Maßnahme einzusetzende Humanressourcen - vorhandenes und/oder zusätzliches Personal(Stellenzahl/Vollzeitäquivalent)
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Beamte oder A*/AD 34 36 38 40 42 42 42
B*, C*/AST 22 24 26 28 30 30 30
Bedienstete auf Zeit 1 (17 01 01)
Aus Artikel 170102 finanziertes Personal 2 23 23 23 23 23 23 23
Sonstiges, aus Artikel 17 01 004/05 (PDF) finanziertes Personal 3
Insgesamt 79 83 87 91 95 95 95

Die Berechnung umfasst die den beiden laufenden Programmen bereits zugewiesenen Mittel und die neubeantragten Personalstellen, vorbehaltlich der Bewilligung im Rahmen des jährlichen Mittelzuweisungsverfahrens(APS/PDB). Diese Erhöhung des Personals der Kommissionist notwendig, um Vorbereitungsaufgaben strategischer und konzeptueller Natur auszuführen, insbesondere während der ersten Jahre der Laufzeit des Programms, und um die Resultate der Arbeit des Programms und der Projekte besser auswerten zu können. Ausserdem werden die Aufgaben, die mit der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Behörden der Mitgliedsstaaten im Bereich Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zusammenhängen, und die Intensivierung der Aktivitäten, die auf eine Stärkung der Kapazitäten der Verbraucherschutzorganisationen abzielen, eine Verstärkung der Ressourcen der Kommission erforderlich machen. Sie umfasst nicht das Personal der Exekutivagentur.

 

8.2.2. Beschreibung der Aufgaben, die im Zuge der vorgeschlagenen Maßnahme auszuführen sind   Das gemeinsame Programm wird auf den beiden laufenden Programmen aufbauen (und deren Kernbestandteile beibehalten), neue Aktionsschwerpunkte enthalten und die laufenden Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz erweitern. Was die Gesundheit betrifft, so wird das gemeinsame Programm die vorhandenen drei Aktionsschwerpunkte des Gesundheitsprogramms (Information, Gesundheitsbedrohungen und Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren) verstärken. Zudem schlägt es drei neue Aktionsbereiche vor: rasche Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen, Prävention und Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystemen. Was den Verbraucherschutz angeht, verstärkt das gemeinsame Programm die Themen der laufenden Programme und gewichtet diese neu (ein gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau, eine wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher und die Einbeziehung der Verbraucherverbände in die EU-Politik). Information und Aufklärung sowie die Verbesserung des Verständnisses der Marktmechanismen erhalten einen höheren Stellenwert. Auch wird der Aufgabenbereich der vorhandenen Exekutivagentur um Verbraucherschutzfragen erweitert. Ein Teil der Exekutivagentur, mit der Bezeichnung "Verbraucherinstitut",wird es der Kommission ermöglichen, Projekte durchzuführen, die bisher nur als Pilotprojekte laufen konnten (z.B. Bildungsinstrumente). Sie wird den Maßnahmen zur Stärkung der "Wissensbasis" für die Gestaltung der Verbraucherpolitik (z.B. Preiserhebungen, Produktqualität) oder zur Entwicklung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (Schulung des Personals von Verbraucherverbänden oder von für die Durchsetzung zuständigen Personen in den Mitgliedstaaten) die nötige Größenordnung und Außenwirkung verleihen. Das "Verbraucherinstitut" wird eine Stärkung von Außenwirkung und Auswirkungen solcher Maßnahmen ermöglichen und Ressourcen in der Kommission frei machen, um diese Maßnahmen für die Strategieentwicklung einzusetzen, insbesondere solche, die sich auf die Wissensbasis beziehen.

8.2.3. Herkunft der damit betrauten Humanressourcen (Statutspersonal) (Bei Angabe mehrerer verschiedener Quellen ist jeweils die Zahl der aus jeder Quelle stammenden Stellen anzugeben) X Derzeit für die Durchführung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen

X im Rahmen des anstehenden neuen APS/HVE-Verfahrensanzufordernde Stellen

€ (gerundet auf 3 Dezimalstellen)

Haushaltslinie (Nummer und Bezeichnung) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 und Folgejahre Insgesamt
1. Technischeund administrative Unterstützung(einschließlich Personalkosten)
Exekutivagenturen 6,795 8,481 9,860 11,729 12,655 12,755 12,755 75,029
Sonstige technische und administrative Unterstützung
- intra muros l,650 l,680 l,743 l,810 2,091 2,170 2,255 13,399
- extra muros 0,500 0,520 0,941 0,563 0,586 0,611 l,036 4,757
Ausgaben für technische und administrative Unterstützung insgesamt 8,945 10,681 12,543 14,102 15,332 15,535 16,046 93,185

€(gerundet auf 3 Dezimalstellen)

Art der Humanressourcen 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 und Folgejahre
Beamte und Bedienstete auf Zeit (17 01 01) 6,048 6,48 6,91 2 7,344 7,77 6 7,776 7,776
Aus Artikel 17 01 02 finanziertes Personal(Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal, usw.) (Angabe der Haushaltslinie) 2,484 2,484 2,48 4 2,484 2,48 4 2,484 2,484
Personalausgaben und Nebenkosten insgesamt (nicht im Referenzbetrag enthalten) 8,532 8,964 9,39 6 9,828 10,2 6 10,26 10,26

€ (gerundet auf 3 Dezimalstellen)

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Total
17 01 02 11 01 - Dienstreisen 0,750 0,754 0,758 0,761 0,765 0,769 0,773 3,795
Konferenzen und Ausschüsse 2,000 2,010 2,020 2,030 2,040 2,051 2,061 10,121
Konsultationen 0,600 0,603 0,606 0,609 0,612 0,615 0,618 3,036
17 01 02 11 05 - Informationssysteme 0,750 0,754 0,758 0,761 0,765 0,769 0,773 3,795
2 Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (XX 01 02 11) 4,100 4,121 4,141 4,162 4,183 4,204 4,225 20,748

3 Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie)Gesamtbetrag der Verwaltungsausgabe n ausgenommen Personalausgaben und Nebenkosten (nicht im Referenzbetrag enthalten)

4,100 4,121 4,141 4,162 4,183 4,204 4,225 20,748

Berechnung - Sonstige nicht im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben   Der Bedarf an Humanressourcen und Verwaltungsressourcen wird als Bestandteil der Mittelzuweisung an die verwaltende Generaldirektion im Rahmen des jährlichen Verfahrens zur Mittelzuweisung berücksichtigt.   Die Zuteilung der Stellen sollte einer späteren Neuverteilung von Stellen zwischen Dienststellen der Kommission, auf der Basis der neuen Finanzperspektiven, Rechnung tragen.