Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 111. Sitzung am 26. Mai 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/5960 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - Drucksachen 17/5761 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.06.11 Initiativgesetz des Bundestages