Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 884. Sitzung am 17. Juni 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 26. Mai 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.