Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte
(DIMRG)

Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.