Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen
(Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz - RobErzVerbG)

858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

A.

Zu § 4 Absatz 1 RobErzVerbG

Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeiten bezüglich der Überwachung und Durchsetzung der Kontrolle der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Verbringens auf die Länder. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den § 4 Absatz 1 RobErzVerbG dahingehend zu überarbeiten, dass entsprechend der Regelung im Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen die Zuständigkeit einer Bundesverwaltung hierfür gegeben ist.

Begründung

Es wird für sachgerecht erachtet, die Regelung der Zuständigkeiten zur Einfuhr und zum innergemeinschaftlichen Verbringen dem Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen anzugleichen und die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu übertragen.

B.