Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen
(Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz - RobErzVerbG)

Punkt 41 der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

Der Bundesrat möge wie folgt Stellung nehmen:

Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein wichtiges Thema des Tierschutzes aufgegriffen wird.

Allerdings verweist der Bundesrat auf den aktuellen Beschluss des Europäischen Parlamentes vom 5. Mai 2009, mit dem es die "Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen" verabschiedet hat. Die Verordnung nimmt inhaltlich das Anliegen des Gesetzentwurfes voll auf und fasst insbesondere die Ausnahmetatbestände enger.

Im Hinblick darauf, dass die EU-Verordnung zum 1.1.2010 in Kraft treten soll, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen, und stattdessen die EU-Vorgaben schnellstmöglich ohne Abstriche umzusetzen.