Beschluss des Bundesrates
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine aktualisierte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die atlantische Region

Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat stimmt der Erteilung des Einvernehmens entsprechend Artikel 4 Abs. 2 der FFH-Richtlinie zu dem von der Kommission mit Schreiben vom 15. März 2007 (Anlage 1) vorgelegten Vorschlag zum deutschen Teil einer aktualisierten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die atlantische Region durch die Bundesregierung zu.

Weiterhin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gegenüber der Kommission deutlich zu machen, dass mit der Erteilung des Einvernehmens Gebietsnachmeldungen aufgrund veränderter Listen von Arten und Lebensraumtypen, die mit dem Beitritt der östlichen Mitgliedstaaten neu hinzugekommen sind, ausgeschlossen werden.

Weiterhin bittet er die Bundesregierung, gegenüber der Kommission deutlich zu machen, dass die Vorbehaltsliste zu den Arten und Lebensraumtypen in Annex 3 sich nur auf solche Sachverhalte beziehen kann, die bereits Gegenstand bilateraler Gespräche zwischen Kommission, Bund und betroffenem Land waren.

Die Stellungnahme des Bundesrates ist gemäß § 5 Abs. 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen, da für die Auswahl der FFH-Gebiete ausschließlich die Länder zuständig sind (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG).