Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Bereich Beschäftigung und Sozialpolitik)

Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die "Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen" und für die "Weisungssitzungen zum Ministerrat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Beschäftigung und Sozialpolitik" eine Vertreterin des Landes Rheinland-Pfalz, Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union in Brüssel (RD'in Anja Freytag) und eine Vertreterin des Freistaates Bayern, Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel (ORR'in Dr. Annette Klüpfel).

Begründung:

Vorliegend geht es um die Benennung von (Stell-)Vertreterinnen für die für die Ratsarbeitsgruppe benannte Ländervertreterin aus Hessen und nicht darum, einen weiteren Sitz in der Arbeitsgruppe für die Länder einzufordern.

Die Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen tagt in einer hohen Frequenz, zum Teil mehrmals in der Woche; die Sitzungen finden mitunter ganztägig statt, im Anschluss der Sitzungen ist durch die Ländervertretung ein Protokoll zu fertigen. Die Neubenennung soll nach einstimmigen Votum der Länderarbeitsgruppe "Europa" der Arbeits- und Sozialministerkonferenz genutzt werden, die Last der Sitzungen auf mehr Schultern als bislang zu verteilen, zumal die mit der Ländervertretung in der Ratsarbeitsgruppe beauftragten Personen weitere wichtige Aufgaben an ihrem originären Arbeitsplatz wahrzunehmen haben.

Die Benennung von zwei Personen an Stelle von bislang einer Person wird auch weiterhin nur zur Teilnahme einer Ländervertreterin an einer Ratsarbeitsgruppensitzung führen, sie erleichtert aber erheblich eine Abstimmung der mit der Ländervertretung beauftragten Personen über die Teilnahme an den Sitzungen.

Gegebenenfalls können die beiden zur Benennung vorgeschlagenen Personen hilfsweise ausdrücklich als (Stell-)Vertreterinnen der bereits benannten Ländervertreterin Frau Baer (Hessen) benannt werden, zumal die beiden Personen nur dann an einer Ratsarbeitsgruppe teilnehmen sollen, wenn Frau Baer andere Termine wahrzunehmen hat.