Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Berlin, den 10. Mai 2012
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
der Bundesrat hat mit Entschließung vom 15. April 2011 (BR-Drucksache 145/11(B) HTML PDF ) die Bundesregierung aufgefordert, durch entsprechende Rechtsänderungen dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesagentur für Arbeit künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben kann. Hierzu nimmt das BMAS als fachlich zuständiges Ressort wie folgt Stellung:

Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gefordert (BR-Drucksache 313/11(B) HTML PDF ) in § 45 SGB III die Regelung zu treffen, dass die Anwendung des Vergaberechts nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste gelten solle. Der Änderungsvorschlag wurde von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Der Deutsche Bundestag hat sich das Anliegen des Bundesrates nicht zu eigen gemacht. Der Bundesrat hat das Anliegen im 2. Durchgang nicht weiter verfolgt.

Das Gesetz ist am 1. April 2012 entsprechend in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sind jedoch folgende Rechtsänderungen vorgenommen worden, die für die Integrationsfachdienste vorteilhaft sind:

Da mit der Einführung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins neben den Ausschreibungen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung alternative Zugangswege bestehen, wird dies die Stellung der Integrationsfachdienste als erfahrene und kompetente Dienstleister für eine erfolgreiche Vermittlung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt festigen. Damit wird sich die Situation der Integrationsfachdienste weiter zu deren Gunsten verändern.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel

Siehe Drucksache 145/11(B) HTML PDF und 313/11(B) HTML PDF