Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/5254 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe - Drucksache 18/3562 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In den Artikeln 3, 6 und 8 werden jeweils die Wörter "Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 6" durch die Wörter "Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7" ersetzt.

3. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 10.07.15
Erster Durchgang: Drucksache. 491/14 (PDF)