Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 181. Sitzung am 24. Mai 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung -Drucksache 17/9733- den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen - Drucksache 17/9391 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.06.12 Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa werden nach den Wörtern "Durchführung der Wahl" ein Komma und die Wörter "soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen," eingefügt.