Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen

Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Mai 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.